Schwarzarbeit-Rekord: 5 Millionen Euro Bußgeld
Hauptzollamt Nürnberg stellte Jahresbilanz vor: Waffen, Anabolika und 4,3 Millionen Zigaretten.
NÜRNBERG Steuern werden immer gezahlt – und Drogen, Schwarzarbeit und Schmuggel haben auch immer Konjunktur. So bleibt auch in Zeiten der Wirtschaftskrise genug zu tun für das Hauptzollamt Nürnberg. Gestern wurde die Jahresbilanz der Behörde vorgestellt.
Die Einnahmen waren auch 2008 mit 1,75 Milliarden Euro recht stattlich – und stabil auf Vorjahresniveau. Zu den einnahmestärksten Abgabearten gehörten erneut die Einfuhrumsatzsteuer mit 904 Millionen Euro und die Energiesteuer mit 563 Millionen Euro. Bei den Zöllen stiegen die Einnahmen um sechs Millionen auf insgesamt 97 Millionen Euro. Insgesamt wurden rund 740 Millionen an Verbrauchssteuern eingenommen – sie fließen in die Kassen des Finanzministers.
Immer wieder wird versucht, sich um die Abgaben zu drücken. Die 130 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften 7200 Menschen an ihren Arbeitsstellen sowie fast 900 Arbeitgeber. Ermittelte Schadenssumme: 11,5 Millionen Euro. Über 1500 Ermittlungsverfahren wurden abgeschlossen und Geldstrafen in Höhe von rund 570000 Euro verhängt. Insgesamt verurteilten die Richter die Übeltäter zu 36 Jahren Haft und verhängten Bußgelder in einer Rekordhöhe von über fünf Millionen Euro.
6500 Personen wurden überprüft
Die mobile Kontrollgruppe des Zollamtes leistete mit ihren 15 Mitarbeitern ebenfalls ganze Arbeit: 6500 Personen in 3500 Autos und Lkw wurden überprüft. Dabei fanden die Fahnder neben verschiedensten Drogen über 60 Waffen und zehn Kilo Anabolika sowie 4,3 Millionen Zigaretten. Insgesamt wurden 15 Haftbefehle vollstreckt.
Über den spektakulärsten Fall wurde bereits berichtet: Im vergangenen Juli entdeckten die Zöllner in einem 40-Tonner aus Griechenland unter der Tarnladung Magnesium fast vier Millionen unversteuerte Zigaretten. Damit wurde ein Steuerschaden in Höhe von knapp einer halben Million Euro verhindert. Der angeblich unwissende Fahrer wurde inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
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