Schreiber-Prozess: Kohl und Genscher nicht als Zeugen zugelassen

Das Landgericht Augsburg lehnt erneut den Antrag der Verteidigung von Ex-Waffenlobbyist Schreiber zur Befragung von Top-Politikern ab.
dpa |
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Ex-Waffenlobbyist Schreiber hatte Verbindungen in höchste politische Kreise. Deswegen wollen seine Verteidiger im Steuerprozess gegen Schreiber immer wieder Top-Politiker als Zeugen laden. Doch das Gericht schmettert die Anträge der Anwälte regelmäßig ab.

Augsburg - Im erneuten Prozess gegen den Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber hat das Landgericht Augsburg die Vernehmung von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) abgelehnt. Die Strafkammer weigerte sich am Montag auch, eine Reihe weiterer hochrangiger Politiker aus dem In- und Ausland, darunter Kanadas früheren Premier Brian Mulroney, als Zeugen zu laden.

Seit Beginn des im September 2012 gestarteten Verfahrens haben die Verteidiger des 79 Jahre alten Schreiber zahlreiche Beweisanträge zu solchen Zeugenvernehmungen gestellt. Diese Anträge hatten zwar regelmäßig keinen Erfolg, sind aber ein Grund, dass das Verfahren länger als ein Jahr dauern wird.

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre und war bereits in Augsburg wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und verwies das Verfahren zurück. Das Landgericht muss nun unter anderem klären, ob Schreiber während der Tatzeit in Deutschland oder Kanada lebte.

Außerdem muss es entscheiden, ob der Vorwurf der Bestechung des ehemaligen CSU-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls verjährt ist. In den Anträgen der Anwälte geht es einerseits um die politischen Vorgänge bei einem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien, andererseits um die Zeiten, die Schreiber vor mehr als 20 Jahren in Kanada war. Die Verteidiger wollten deswegen auch zahlreiche Zeugen aus Nordamerika einfliegen lassen.

Sollte Schreiber zwischen 1988 und 1993 überwiegend in seinem kanadischen Haus gewohnt haben, wären die dortigen Finanzbehörden und nicht die deutschen zuständig und die Steuerhinterziehung wohl verjährt. Die Vorsitzende der Strafkammer, Frauke Linschmann, stellte am Montag klar, dass aus Sicht des Gerichts die Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Schreibers Rechtsanwälte haben aber noch bis 20. September Zeit, weitere Anträge zu stellen. Die Plädoyers und das Urteil in dem stockenden Verfahren sollen nun im Oktober folgen.

 

 

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