Schreiber: Dritter Befangenheitsantrag zurückgewiesen

Dritter Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richterinnen zurückgewiesen: Der neue Prozess gegen Karlheinz Schreiber geht in Augsburg weiter
dpa |
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Dritter Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richterinnen zurückgewiesen: Der neue Prozess gegen Karlheinz Schreiber geht in Augsburg weiter

Augsburg – Im neuen Prozess gegen den ehemaligen Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber hat das Augsburger Landgericht auch einen dritten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richterinnen zurückgewiesen. Die Vorsitzende Richterin am Augsburger Landgericht verlas am Montag einen entsprechenden Beschluss. Darin wird Schreibers Anwälten sogar Verschleppungsabsicht vorgeworfen.

Schreiber war 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein: Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren daraufhin zurück nach Augsburg – an eine andere Kammer des Landgerichts.

Als Zeuge wurde am Montag Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls aufgerufen. In dem neuen Verfahren muss die Kammer auch prüfen, ob die vorgeworfene Bestechung Pfahls tatsächlich verjährt ist. Die Richter der anderen Kammer hatten das 2010 angenommen.

 

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