Schock-Video im Mordprozess
Während eines Mordprozesses im Landgericht Passau fällt eine Zuschauerin in Ohnmacht. Ein selbst gedrehtes Horror-Video zeigt, wie ein Skalpell in Oberarme und Brust schneidet.
PASSAU Gute Nerven benötigten Prozessbeteiligte und Zuschauer im Passauer Schwurgericht, als gestern ein selbst gedrehtes Horror-Video der beiden Angeklagten im Mordfall Caroline B. gezeigt wurde. Der Vorsitzende Richter musste die Verhandlung sogar vorübergehend unterbrechen, eine 21-jährige Zuschauerin war ohnmächtig geworden.
Bilder, die Brechreiz verursachen: Sie zeigen, wie Jan H. sich mit einem Skalpell in beide Oberarme und die Brust schneidet. Blut quillt aus den tiefen Wunden. Er grinst in die Kamera. Dann rührt er mit dem blutigen Skalpell ein Glas Wodka um, trinkt es – und zeigt mit den Fingern das Siegeszeichen.
Das abstoßende Video mussten sich gestern Prozessbeteiligte und Zuschauer im Saal 40 des Landgerichts Passau ansehen. Die öffentliche Vorführung geschah auf Antrag der Verteidiger des mitangeklagten Andreas S., die damit Punkte für ihren Mandanten sammeln wollen.
Jan H. (19) und Andreas S. (30) sollen die Studentin laut Anklage aus Habgier ermordet haben. Der ältere der beiden Angeklagten behauptet, er habe im Wohnzimmer geschlafen, als sein Freund die Studentin (21) im Badezimmer erstach.
Zu dem Horror-Video sagte Andreas S. gestern im Zeugenstand: „Wir wollten einen Schocker drehen.“ Die MTV-Sendung „Jackass“ habe sie animiert. Sie seien damals aus der Disco gekommen und von Alkohol völlig enthemmt gewesen.
Das „Satansvideo“ dauerte knapp 20 Minuten, nach einer Viertelstunde musste der Vorsitzende Richter unterbrechen: Eine junge Zuschauerin war ohnmächtig geworden. Helfer trugen sie raus.
Jan H. schaute sich das Video fast amüsiert an. „Das ist einfach krank, das ist einfach nur Scheiße!“, diese Worte hat er selbst als Schlusskommentar in die Kamera gesprochen. Das Amateurvideo zeigt, wie leicht sich Jan zu Handlungen motivieren ließ, um im Mittelpunkt zu stehen. Sein Freund hinter der Kamera gab Anweisungen: „Ritz dich nochmal, blutig muss es sein, hau noch mal rein!“
Zum Video sagte der Gerichtspsychologe Andreas Haßkerl: „Das hat nichts mit Satanismus oder Ritualen zu tun. Es war jugendliches Imponiergehabe. H. will bewundert werden.“
Der Gerichtspsychologe empfahl, den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Jan H. drohen damit maximal zehn Jahre Gefängnis. Das Urteil gegen ihn und seinen Freund soll am Aschermittwoch fallen. Hubert Denk
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