Schneeschaufeln ist Pflicht: der große AZ-Winterdienst

Wo Schneeschippen Pflicht ist, warum man sich nicht drücken kann - und weshalb man sogar für den Weihnachtsurlaub vorsorgen muss: Die AZ gibt Tipps.
von  Abendzeitung
Lästig, aber ein Muss: das Schneeschippen.
Lästig, aber ein Muss: das Schneeschippen. © dpa

Wo Schneeschippen Pflicht ist, warum man sich nicht drücken kann - und weshalb man sogar für den Weihnachtsurlaub vorsorgen muss: Die AZ gibt Tipps.

Die Flocken fallen, das Risiko steigt. Schneebretter und Eiszapfen können Passanten verletzen, Fußwege werden zu Rutschbahnen, der Frost kann Wasserleitungen platzen lassen. Wer muss haften? Der Ausnahmewinter kann teuer zu stehen kommen. Die AZ hat die wichtigsten Haftungsfragen zusammengestellt und gibt Tipps zum Vorbeugen.

Dächer, Wintergärten oder Garagen können unter Schneemassen einstürzen. Die Wohngebäudeversicherung deckt solche Schäden nicht automatisch ab, warnt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Nur mit einer speziellen Police für Elementarschäden ist man bei solchen Unfällen auf der sicheren Seite.

Können Glasflächen dem Schneedruck nicht mehr standhalten, springt die Glasversicherung ein. Aber nur, wenn die Scheiben gerissen sind.

Geht eine Dachlawine ab und verletzt Passanten, kommt dafür in der Regel die private Haftpflicht des Eigentümers auf. Bei Mehrfamilienhäusern springt unter Umständen die Grundbesitzerhaftpflicht ein. Aber aufgepasst: Fehlen Schneefanggitter am Dach, die von der Gemeinde vorgeschrieben sind, kann der Hausbesitzer trotzdem in der Haftung sein, warnt Köster.

Bilden sich große Eiszapfen an Dachrinnen, sollten Mieter sofort ihrem Vermieter Bescheid geben. Hausbesitzer sollten gefährliche Eisgebilde rechtzeitig selbst abschlagen oder notfalls von der Feuerwehr entfernen lassen.

Frieren Wasserleitungen ein und platzen, zahlen die Versicherungen – vorausgesetzt, diese Risiken sind im Vertrag abgedeckt. Die Wohngebäudepolice übernimmt normalerweise Leitungsschäden in der Wand, die Hausratsversicherung Wasserschäden am Mobiliar und in der Wohnung. Darauf ist aber nur dann voll Verlass, wenn die Rohre rechtzeitig entleert, respektive abgesperrt wurden und der Wohnraum ausreichend beheizt wurde.

Wer jetzt verreist, sollte den Heizungsthermostat auf „Frost“, keinesfalls auf null drehen. Auch Mieter müssen dafür sorgen, dass Räume ausreichend beheizt werden, um Rohrbruch zu vermeiden. Sonst springt keine Versicherung der Welt ein. Auch ungenutzte Räume müssen ausreichend beheizt werden.

Ist ein Haus im Bau, muss der Bauherr die Wasserleitungen gegen Frost schützen. Sonst bleibt er auf dem Schaden sitzen.

Mieter müssen den Schnee auf Gehwegen, Zufahrten und Richtung Müllhäuschen räumen, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Aber: Münchner, die innerhalb des Mittleren Rings wohnen, profitieren gegen Gebühr vom Winterdienst der Stadt. Eigentümer außerhalb dieser Zone sind fürs Schneeschaufeln selbst verantwortlich.

Muss eigenhändig geschaufelt werden, heißt es früh aufstehen: In München und im Umland sollten die Bürgersteige werktags bis 7.00 Uhr freigeschaufelt sein – möglichst auf einer Breite von etwa 1,50 Meter, so dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können. Am Wochenende bleibt Zeit bis 8.00 Uhr. Rutscht jemand aus, können Schadenersatzansprüche auf Mieter oder Eigentümer zukommen. Dann hilft eine private Haftpflicht, respektive die Grundbesitzerhaftpflicht. Aufgepasst: Wer nicht räumt und lieber im Bett bleibt, handelt vorsätzlich, warnt Köster. Passiert etwas, verweigert die Versicherung die Zahlung.

Bei Glatteis ist streuen wichtiger als schaufeln, so Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Der Einsatz von Salz ist in München verboten. Umweltverträgliche Alternativen sind Splitt, Kalkstein, Sand oder Quarz.

Streu- und Räumpflicht besteht generell bis 20.00 Uhr am Abend, also mehrmals am Tag.

Wer berufstätig ist oder krank, braucht Ersatz: Weder Arbeitszeiten noch Krankheit befreien Bürger von ihrer Verkehrssicherungspflicht. Auch wer in Urlaub fährt, sollte immer einen Ersatzkehrer in petto haben.

Berrit Gräber

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