Schnee und Eis: Gericht mahnt Autofahrer zur Eigenverantwortung

Ein Autofahrer wollte nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Freistaat, weil eine Staatsstraße nicht geräumt worden war. Das Landgericht Coburg ließ ihn abblitzen.
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Nicht immer kann geräumt werden: Ein einsames Auto auf einer schneebedeckten Autobahn.
dpa Nicht immer kann geräumt werden: Ein einsames Auto auf einer schneebedeckten Autobahn.

COBURG - Ein Autofahrer wollte nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Freistaat, weil eine Staatsstraße nicht geräumt worden war. Das Landgericht Coburg ließ ihn abblitzen.

Autofahrer müssen in den Nachtstunden mit Schnee und Eis auf den Straßen rechnen. Das Landgericht Coburg wies die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ab, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Staatsstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war.

In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden. „Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb nicht verlangt werden“, betonten die Richter in dem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 12 O 241/09 Landgericht; Az. U 151/09 OLG Bamberg).

Nach einem Unfall kurz vor Mitternacht hatte der Autofahrer vom Freistaat Bayern jeweils 1500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Der Kläger hatte argumentiert, der Freistaat würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen, die bei starkem Schneefall völlig überfordert seien.

Unzumutbar 24 Stunden zu räumen

Der Freistaat verwies darauf, dass die Räumpflicht für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende und die betreffende Straße danach aus freien Stücken noch geräumt worden sei. Der Kläger habe sich freiwillig in eine erhebliche Gefahrensituation begeben, die er nicht mehr beherrschen konnte. Es sei unzumutbar, zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer einen Winterdienst rund um die Uhr einzurichten.

dpa

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