Schmuggler setzten auf die Post: Bayern will Gesetz ändern
München (dpa/lby) - Drogenschmuggler setzten nach Angaben des bayerischen Justizministeriums in Corona-Zeiten verstärkt auf den Postweg. "Offenbar schätzen die Dealer die Gefahr, auf der Straße erwischt zu werden, höher ein, als über den Postweg aufzufliegen", teilte das Ministerium am Freitag mit. Allein in Unterfranken seien Ende April und Anfang Mai Pakete mit mehr als zehn Kilo Cannabisblüten beschlagnahmt worden. Nach Einschätzung des Zolls hat sich der Drogenschmuggel in der Corona-Pandemie zunehmend von der Straße weg verlagert.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) forderte darum eine verschärfte Auskunftspflicht des Postdienstleisters Behörden gegenüber. Diese soll auch gelten, wenn verdächtige Pakete schon zugestellt wurden. "Die Ermittler brauchen Zugang zu diesen Daten, was nach geltendem Recht nur begrenzt möglich ist", sagte er. "Die Postdienstleister müssen zwar Auskunft geben über die Pakete, die sich gerade bei ihnen befinden. Es gibt aber keine Auskunftspflicht für verdächtige Pakete, die bereits an den Empfänger ausgeliefert wurden."
Das habe zwar der Bundesgerichtshof so entschieden. Diese "Regelungslücke" müsse geschlossen werden, sagte Eisenreich. Das sei durch eine entsprechende Ergänzung des Paragrafen 99 der Strafprozessordnung (StPO), der die "Postbeschlagnahmung" regelt, möglich. Dafür wolle Bayern sich einsetzen.
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