Schlüsseldienstrechnung über 800 Euro: Münchner vor Gericht
München (dpa/lby) - Ein Münchner ist im Kampf gegen eine Schlüsseldienstrechnung von mehr als 800 Euro vor Gericht gescheitert. Das Amtsgericht München wies ihn ab, wie es am Freitag mitteilte. Der Mann hatte argumentiert, dass der Vertrag sittenwidrig sei und er sich in einer Zwangslage befunden habe. Der Richter sah das allerdings anders, schließlich habe der Mann die Möglichkeit gehabt, das Angebot des Schlüsseldienstes abzulehnen.
Der Mann hatte sich an einem Abend im September 2018 in seiner Wohnung eingesperrt. Dort machte ihm der telefonisch gerufene 24-Stunden-Notdienst auf einem durch den Briefkastenschlitz geschobenen Formular ein Angebot, das er laut Gericht unterschrieb. Ohne eine Unterschrift wäre die Tür nicht geöffnet worden.
Nach dem Öffnen der Tür wurde dann noch Geld für ein neues Schloss und zusätzliche Arbeit fällig. Insgesamt summierte sich die Rechnung laut Gericht auf 863,94 Euro. Gut 200 Euro davon bezahlte der Vermieter, doch der Mann blieb auf 621,51 Euro sitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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