Schluck! Jetzt kommt das Freibier-Verbot

Der wohlklingende Satz: „Des geht aufs Haus“ gehört vielleicht schon bald der Vergangenheit an. Denn die CSU-geführte Staatsregierung plant ein neues Horror-Gesetz, das der AZ vorliegt: das Freibierverbot!
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Geschäftsführer des „Kettensteg“, Josef Prietl, beim Bierzapfen. Er würde gegen ein Freibierverbot auf die Straße gehen: „Das muss man schon den Wirten überlassen, wann sie wem was ausgeben“.
Berny Meyer Der Geschäftsführer des „Kettensteg“, Josef Prietl, beim Bierzapfen. Er würde gegen ein Freibierverbot auf die Straße gehen: „Das muss man schon den Wirten überlassen, wann sie wem was ausgeben“.

NÜRNBERG - Der wohlklingende Satz: „Des geht aufs Haus“ gehört vielleicht schon bald der Vergangenheit an. Denn die CSU-geführte Staatsregierung plant ein neues Horror-Gesetz, das der AZ vorliegt: das Freibierverbot!

Die bayerische Staatsregierung will Alkohol-Exzesse unterbinden - mit einem neuen Horror-Gesetz, das der AZ vorliegt: das Freibierverbot!

Im Artikel 10, Absatz 1, Nummer 5 des geplanten neuen Gaststättenrechts steht: „Im Gaststättengewerbe ist es verboten, alkoholische Getränke in einer Form anzubieten oder zu vermarkten, die geeignet ist, dem Alkoholmissbrauch oder übermäßigem Alkoholkonsum Vorschub zu leisten.“ Bei Karin Eide vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband läuten da die Alarmglocken: „Wir deuten das als Freibierverbot“.

"Verspäteter Faschingsscherz?"

Schluck! Und der Nürnberger Wirt Josef Prietl (Kettensteg), auf das geplante Freibierverbot angesprochen, fragt erst einmal vorsichtig nach: „Aber das ist schon ein verspäteter Faschingsscherz?“ Nein, ist es nicht. „Echt nicht?“ Nein. „Dann würde ich, wenn das Gesetz so durchkommt, sofort auf die Straße gehen und dagegen protestieren.“

Selbst in München, der Wiege des Gesetzes, formiert sich Widerstand. Der Landtagsabgeordnete und Gastronomie-Experte Hermann Memmel (SPD) erklärt: „So wie es jetzt formuliert ist, kann man es als Freibierverbot auslegen.“ Das auch bei Veranstaltungen wie beispielsweise Richtfesten oder der Salvatorprobe greifen würde.

Hauptsächlich gegen „Flatrate-Saufen"

Und selbst ein Empfang des Ministerpräsidenten fiele darunter – wegen des Gratis-Schampus. Thomas Maurer, Mitarbeiter des Nürnberger Stadtrechtsdirektors, betont jedoch, dass das Gesetz hauptsächlich das „Flatrate-Saufen“ unterbinden solle: „Das Gesetz richtet sich gegen Konzepte, die den Alkoholmissbrauch fördern.“ Alkoholmissbrauch ist, so erklärt er weiter, wenn man „mehr trinkt, als für einen gut ist.“

Aha. Folgende Konzepte fördern nach Recherche der AZ den Alkoholmissbrauch: Bergkirchweih. Fasching. Rock im Park. Frühlingsfest. Herbstvolksfest. Jedes Club-Heimspiel, Altstadtfest, Schützenfest, Bierfest, Weinfest...

mm

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.