Schleuser verurteilt: Ein Jahr und sechs Monate Haft

Mehrere Jahre nach seinen Taten hat das Amtsgericht Erding jetzt einen albanischen Schleuser zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
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Kriminelle Schleuser agieren oft aus dem Ausland. Durch die europaweite Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden können aber auch solche Kriminelle identifiziert und der Strafverfolgung zugeführt werden. (Symbolfoto)
Bundespolizei Kriminelle Schleuser agieren oft aus dem Ausland. Durch die europaweite Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden können aber auch solche Kriminelle identifiziert und der Strafverfolgung zugeführt werden. (Symbolfoto)

Erding - Die Ermittler der Bundespolizei am Münchner Flughafen hatten dem heute 50-Jährigen zur Last gelegt, über mehrere Jahre als Mitglied einer Schleuserbande in mindestens zwanzig Fällen Landsleute mit gefälschten italienischen Identitätskarten nach München geschleust zu haben. Von hier hätte es weiter nach Großbritannien gehen sollen, wo die Geschleusten illegal arbeiten hätten sollen.

Der 50-Jährige agierte dabei als Dokumenten- und Ticketbeschaffer. Laut Aussagen verschiedener Geschleuster nahm er je nach Fall zwischen 700 und 3.500 Euro für seine kriminellen Dienste. Einen Großteil der Taten hatte der Albaner laut den Ermittlern im Jahr 2012 begangen.

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Aufgrund der Ermittlungen der Bundespolizei am Münchner Airport hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut mit internationalem Haftbefehl nach dem Mann gesucht. Diesen Haftbefehl hatten die Polizeibehörden in Montenegro im Juni 2015 vollstreckt und den 50-jährigen Albaner festgenommen.

Nach der Festnahme hatten die deutschen Justizbehörden ein Auslieferungsbegehren an die montenegrinischen Behörden gestellt. Nachdem alle Formalitäten zwischen beiden Ländern geklärt waren, holten Beamte der Münchner Bundespolizei den Festgenommenen in Podgorica ab.

Jetzt ist am Erdinger Amtsgericht das Urteil gegen den 50-Jährigen gefallen: Ein Jahr und sechs Monate Haft. Der Richter sah die Täterschaft des Albaners in mehreren Fällen als erwiesen an und sprach den Mann des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig.

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