Schleuser-Prozess in Traunstein: Drei Schlepper zu Haftstrafen verurteilt

Sie sind für den Tod von 13 Bootsflüchtlingen im Mittelmeer verantwortlich. Das Landgericht Traunstein hat nun drei Schlepper zu Haftstrafen verurteilt - blieb aber weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. 
Sabine Dobel, dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die drei Verurteilten mit ihrem Dolmetscher im Landgericht Traunstein.
dpa Die drei Verurteilten mit ihrem Dolmetscher im Landgericht Traunstein.

Traunstein - Im Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen auf dem Mittelmeer hat das Landgericht Traunstein am Freitag drei Schleuser verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.

Die Schleuserfahrten hatten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland geführt. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot mit den Flüchtlingen kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. 13 Menschen starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.

Der Hauptangeklagte soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der Bootsführer war selbst ein Flüchtling, der für die Übernahme des Ruders umsonst mitfahren konnte. Der dritte hielt Kontakt zu Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland.

Lesen Sie hier: See-Helfer in Not: Neue Regeln für Flüchlingsrettung

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.