Schleierfahnder stoppen Kindesentführer-Paar in Raubling

Dank der automatischen Kennzeichenerkennung konnten Polizisten in Raubling eine Kindesentführung stoppen. Ein Ehehpaar war mit seinem Säugling aus Dänemark geflohen - und international zur Fahndung ausgeschrieben.
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Schleierfahnder konnten bei Raubling eine Kindesentführung stoppen (Symbolbild).
Lino Mirgeler/dpa Schleierfahnder konnten bei Raubling eine Kindesentführung stoppen (Symbolbild).

Dank der automatischen Kennzeichenerkennung konnten Polizisten in Raubling eine Kindesentführung stoppen. Ein Paar war mit seinem Säugling aus Dänemark geflohen - und international zur Fahndung ausgeschrieben.

Raubling - Schleierfahnder haben am frühen Sonntagmorgen in Raubling eine Kindesentführung beendet - dank der automatischen Kennzeichenerkennung (AKE, siehe unten), die in Bayern seit 2006 im Einsatz ist.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, meldete die AKE einen Fahndungstreffer, als ein Ford mit dänischer Zulassung von den Kameras erfasst wurde. Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Raubling stoppten den Wagen daraufhin - und nahmen die Insassen, ein dänisches Paar, fest.

Eltern fliehen mit Säugling aus Pflegeeinrichtung

Beiden war in Dänemark das Sorgerecht für ihr sechs Monate altes Kind entzogen worden. Doch die Eltern im Alter von 20 und 34 Jahren nahmen ihren Säugling aus einer Pflegeeinrichtung in Dänemark mit - unter Gewaltanwendung gegen Mitarbeiter der Einrichtung. Anschließend flüchteten sie Richtung Süden.

Die Polizisten vollstreckten nun den bereits ausgestellten internationalen Haftbefehl. Der Säugling wurde unbeschadet in Obhut genommen und dem zuständigen Jugendamt übergeben. Die Eltern sitzen jetzt in getrennten Justizvollzugsanstalten und warten auf ihre Auslieferung.


Was ist die Automatische Kennzeichenerkennung?

Seit dem Jahr 2006 erfasst der Freistaat Bayern automatisiert Nummernschilder von Autos mit mobilen und stationären Geräten und scannt so etwa acht Millionen Kennzeichen monatlich. Das Instrument ist umstritten, das Bundesverwaltungsgericht stellte aber in einem Urteil 2014 fest, dass die automatische Kennzeichenerkennung grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar ist (Az.: BVerwG 6 C 7.13).

Das Bundesverfassungsgericht hingegen gibt sich dem Instrument gegenüber kritischer. In jüngsten Urteilen setzten die Richter der automatischen Erfassung enge rechtliche Grenzen (Az:1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09 und 1 BvR 3187/10). Für Kontrollen muss es einen besonderen Grund geben; Zulässig sind beispielsweise Kennzeichen-Kontrollen an den Grenzen, um grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern. Und: Die Straftaten, die dadurch verhindert werden sollen, müssen von einem besonderen Gewicht sein (etwa Gewaltkriminalität oder organisierter Einbruchdiebstahl).

Bayerns Polizeipräsidnet Robert Kopp sagte zu dem aktuellen Erfolg: "Gerade dieser aktuelle Fahndungserfolg macht deutlich, wie wichtig dieses Mittel für mehr Sicherheit der Menschen ist! Dem Einsatz der automatisierten Kennzeichenerkennung sowie dem professionellen Vorgehen unserer Schleierfahnder hat im konkreten Fall verhindert, dass der 6 Monate alte Säugling zu Schaden kommt".

Lesen Sie hier: Kindesmissbrauch in Regensburg - Polizei sucht mit Video nach Tatverdächtigem

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