"Schickeria-Attacke": Polizei in Not

Nach der Attacke der „Schickeria“ gegen drei Beamte fordert die Gewerkschaft Verstärkung bei Fanbegleitungen und ein Alkoholverbot in Zügen – und bekommt Unterstützung von der SPD.
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WÜRZBURG - Nach der Attacke der „Schickeria“ gegen drei Beamte fordert die Gewerkschaft Verstärkung bei Fanbegleitungen und ein Alkoholverbot in Zügen – und bekommt Unterstützung von der SPD.

Die „Schickeria“ hat wieder zugeschlagen: Ein Mob von 130 Bayern-Fans hatte am Samstag am Würzburger Hauptbahnhof drei Polizisten übel verprügelt (AZ berichtete). Mit Prellungen und gebrochenen Rippen landeten die Beamten im Krankenhaus.

Nach dem brutalen Vorfall meldet sich jetzt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort: Sie fordert mehr Personal für Fanbegleitungen und ein Alkoholverbot in Zügen. „Das brutale Vorgehen der so genannten Fans zeigt, dass sie keine Achtung vor ihren Mitmenschen haben und meinen, dass Recht und Gesetz für sie nicht gelten.“, sagt GdP-Bezirkschef Josef Scheuring. „Wir fordern die Verantwortlichen in der Politik und im DFB auf, sich endlich ernsthaft mit dieser Verrohung der Fans zu befassen und zu handeln.“ Jetzt erwartet die Gewerkschaft von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass er sich schützend vor seine Leute stellt.

Auch die Bayern-SPD meldete sich nach dem Gewaltausbruch am Hauptbahnhof zu Wort: Die Sportpolitiker der Partei, Harald Güller und Diana Stachowitz, forderten vom Freistaat mehr Geld für Fanbetreuung vor und nach den Spielen. Dafür stellten sie einen Antrag im Landtag. „Die Zuschüsse für Fanprojekte sind seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr erhöht worden“, sagt Stachowitz. Parteikollege Güller moniert: „Bayern tut zu wenig im Bereich der Prävention.“

Auch an den Deutschen Fußballbund hat die Gewerkschaft der Polizei Wünsche: Die Spielpläne sollen mit Rücksicht auf die Polizei entzerrt werden.

Nach der Randale am Samstag muss jetzt erstmal die Justiz handeln: Zwei 20 Jahre alte Mitglieder des inoffiziellen Bayern-Fanclubs wurden wegen Verdachts auf gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und anderer Taten dem Haftrichter vorgeführt. Gegen einen der beiden Randalierer wurde Haftbefehl erlassen.

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