Scheidung! Wieviel Unterhalt gibt’s?

Die Telefone standen kaum still: Zwei Stunden beantworteten die Fachanwälte für Familienrecht, Martin Weißpfenning und Hartmut Hardiess, die Fragen der AZ-Leser zum neuen Unterhaltsrecht.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Informierten am AZ-Telefon übers neue Unterhaltsrecht: die Experten Hartmut Hardiess (li.) und Martin Weißpfenning.
az Informierten am AZ-Telefon übers neue Unterhaltsrecht: die Experten Hartmut Hardiess (li.) und Martin Weißpfenning.

Die Telefone standen kaum still: Zwei Stunden beantworteten die Fachanwälte für Familienrecht, Martin Weißpfenning und Hartmut Hardiess, die Fragen der AZ-Leser zum neuen Unterhaltsrecht.

NÜRNBERG Viele Männer machten sich Hoffnung, bald nichts mehr für ihre Ex-Frauen zahlen zu müssen, viele Frauen waren entsprechend besorgt, künftig kein Geld vom Ex mehr zu bekommen.

Inge S. (37) aus Erlangen: Ich bin seit 2001 geschieden und bekomme für meinen Sohn (12) 288 Euro Unterhalt. Ich lebe mit einem neuen Freund zusammen und arbeite auf 400-Euro-Basis. Mein Ex-Mann verdient 1200 Euro netto. Steht mir Unterhalt zu?

Durch die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit dem neuen Freund ist der Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt verwirkt. Darüber hinaus steht dem Ex-Mann nach Abzügen ein so genannter Selbstbehalt von 1000 Euro zu – diese Grenze wird beim Gehalt von 1200 Euro sicher unterschritten.

Jürgen A. (42) aus Röttenbach: Ich bin geschieden und zahle nach Einkommensgruppe 8 (2500 bis 2800 Euro) der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt für meine beiden Kinder. Muss ich mich dann noch zusätzlich an Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten und Zahnspange beteiligen?

Bei Klassenfahrten kann man davon ausgehen, dass sie vorhersehbar sind und die Kosten ansparbar – deshalb sind sie wohl aus dem Unterhalt zu bestreiten. Bei den Nachhilfekosten und bei der Zahnspange müssen Sie sich beteiligen.

Ilse K. (39) aus Erlangen: Mein Bruder ist seit 2007 geschieden. Für den 18-jährigen Sohn (Schüler) wurde gerichtlich Unterhalt festgesetzt. Damals war mein Bruder noch berufstätig mit entsprechendem Einkommen. Heute ist er arbeitslos und bekommt nur 924 Euro.

Aufgrund der geänderten Einkommens-Verhältnisse ist eine Abänderung des festgesetzten Kindesunterhalts möglich. Geht das nicht einvernehmlich, ist dazu ein gerichtliches Änderungs-Verfahren notwendig. Voraussetzung: Ihr Bruder kann nachweisen, dass er sich ernsthaft um eine neue Stelle bemüht hat.

Walter K. (53) aus Stein: Meine geschiedene Frau (53) ist zu 50 Prozent schwerbehindert. Sie ist gelernte Metzgerei-Fachverkäuferin, arbeitet derzeit nicht. Sie wohnt mietfrei in unserem gemeinsamen Haus. Ich zahle monatlich 220 Euro. Ich habe ein Einkommen von 1370 Euro – muss ich weiter zahlen?

Für das mietfreie Wohnen müsste man einen Wert von 550 bis 600 Euro ansetzen. Darüber hinaus kommen Sie nach Abzug der Kosten für Ihre Wohnung, für Versicherungen etc. sicher unter den Selbstbehalt von 1000 Euro – da bleibt für den Ehegatten-Unterhalt nichts übrig. Darüber hinaus müsste sich Ihre Ex-Ehefrau ernsthaft um Arbeit bemühen.

Dieter S. (59) aus Erlangen: Ich gehe nächstes Jahr in Rente und werde dann zusätzlich zur gesetzlichen noch eine Betriebsrente von 300 Euro beziehen. Die hätte ich mir auch in Form einer Abfindung komplett auszahlen lassen können – die bleibt bei der Berechnung des Ehegatten-Unterhalts außen vor, oder?

Die Renten-Einkünfte sind im vollen Umfang maßgeblich. Auch die Betriebsrente wurde ja während der Ehezeit erwirtschaftet und muss deshalb der Unterhaltsberechnung zugrunde liegen. Vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht!

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.