Schaeffler reduziert Arbeitszeit: 35- statt 40-Stunden-Woche

Der von der Konjunkturflaute getroffene fränkische Autozulieferer Schaeffler muss seinen Krisenplan ausweiten: Vom 1. Dezember an sollen die Verträge von Mitarbeitern, deren Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden erhöht wurde, wieder auf die tariflich vereinbarte 35-Stunden-Woche zurückgeführt werden, sagte eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch in Herzogenaurach.
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Ein Wegweiser zur Hauptversammlung der Schaeffler AG ist vor dem Veranstaltungsort aufgestellt. Foto: Daniel Karmann/Archivbild
dpa Ein Wegweiser zur Hauptversammlung der Schaeffler AG ist vor dem Veranstaltungsort aufgestellt. Foto: Daniel Karmann/Archivbild

Herzogenaurach - Der von der Konjunkturflaute getroffene fränkische Autozulieferer Schaeffler muss seinen Krisenplan ausweiten: Vom 1. Dezember an sollen die Verträge von Mitarbeitern, deren Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden erhöht wurde, wieder auf die tariflich vereinbarte 35-Stunden-Woche zurückgeführt werden, sagte eine Unternehmenssprecherin am Mittwoch in Herzogenaurach. Zuerst hatte das Portal BR24.de berichtet.

Dies gelte für erste Unternehmensbereiche, anschließend solle über die gleiche Maßnahme in weiteren Bereichen entschieden werden. Schaeffler-Standorte ohne Tarifbindung sowie der Standort Bühl, wo ein anderer Tarifvertrag gelte, seien ausgenommen. Zusätzlich werde im Werk Erlangen-Frauenaurach von September an für 250 der 500 dort beschäftigten Mitarbeiter die Kurzarbeit beginnen.

Schaeffler leidet als Zulieferer unter dem Produktionsrückgang in der Automobilbranche und unter dem technologischen Veränderungsdruck vom Verbrenner zu alternativen Antrieben. Bereits im März hatte das Unternehmen einen Krisenplan vorgestellt, der unter anderem die Möglichkeit von Kurzarbeit und zusätzliche Schließtage an sogenannten Brückentagen vorsieht.

"Ziel der gesamten Maßnahmen ist es weiterhin, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden", sagte die Sprecherin. Die auf 35 Stunden reduzierten Verträge könnten bei besserer wirtschaftlicher Lage in Absprache von Arbeitnehmern und Arbeitgeber wieder angehoben werden.

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