Schadensersatzklage gegen den Freistaat: Was Gustl Mollath jetzt fordert

München - Der Justizskandal um den Nürnberger Gustl Mollath (61) könnte den Steuerzahler noch viel kosten. Über seinen Anwalt Hildebrecht Braun lässt Mollath nächste Woche eine Schadenersatzklage am Landgericht München I einlegen, die sich auf mehr als 2,1 Millionen Euro beläuft.
Mollath steht für den bekanntesten Fall von Justizirrtum. Der Spezialist für Ferrari-Oldtimer wurde nach einer inzwischen als skandalös eingestuften Verhandlung wegen Gefährlichkeit in eine geschlossene, psychiatrische Einrichtung eingewiesen, in der er siebeneinhalb Jahre verbrachte.
Der Skandal setzt sich laut Braun nun bei der zivilrechtlichen Abwicklung des Vorgangs fort. Das Justizministerium habe Mollath für die Haft 70.000 Euro gezahlt, und auch diese noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung. In Vergleichsgesprächen habe das Ministerium 170.000 Euro als "Obergrenze" angesprochen. Mit diesem "Butterbrot" lasse er sich "nicht abspeisen", sagte Mollath gestern im Presseclub.
Das Justizministerium setzte in einer Stellungnahme dagegen, mit den 170.000 Euro habe man die Möglichkeiten des haushaltsrechtlich Zulässigen voll ausgeschöpft .
Denn das Haushaltsrecht lasse "auch und gerade im Interesse des Steuerzahlers" keine Entschädigungszahlungen nach freiem Ermessen zu, so Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer.
Die Abrechnung: So ergeben sich die zwei Millionen
- Entgangenes Einkommen für siebeneinhalb Jahre: 288.000 Euro
- Nicht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung: 64.904 Euro
- Entzug seines Hauses in Nürnberg durch Zwangsversteigerung: 458.300 Euro
- Verlust persönlicher Unterlagen und von Ersatzteilen für antike Ferraris: 50.000 Euro
- Nicht erstattete Anwaltskosten: 90.000 Euro
- Schadensersatz für die Unmöglichkeit, jetzt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen: 352.904 Euro
- Schmerzensgeld für 2.747 Tage in der Psychiatrie: 800.000 Euro