Schadenersatz für Jauchegrubendeckel
Weil ihr Heizöllastwagen zu schwer für den Deckel einer Jauchegrube war, muss eine Firma einem Landwirt aus Franken Schadenersatz zahlen.
Coburg - Der Fahrer durfte sich nicht darauf verlassen, dass die Betonplatte auf einer privaten Hoffläche schwerste Lasten wie seinen Tankwagen aushält, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Coburg hervorgeht. Stattdessen hätte er auch vom öffentlichen Straßenraum aus per Schlauch das Öl liefern können, befand das Gericht.
Im konkreten Fall hatte der Landwirt auf 5.400 Euro geklagt. Seine Mutter, behauptete er, habe dem Lkw-Fahrer noch gesagt, er solle nicht in den Hof fahren. Die Firma hielt dem entgegen, die Mutter habe den Fahrer im Gegenteil zum Befahren des Hofs aufgefordert, und die Betonplatte sei ohnehin marode gewesen.
Das Gericht gab zwar der Klage des Landwirts statt, sprach ihm aber nur 750 Euro für die Kosten der Sicherung der Unfallstelle und kleinere angrenzende Schäden zu. Für die Abdeckung der Jauchegrube gab es dagegen kein Geld. Sie sei bereits so alt und kaputt gewesen, dass durch den eingebrochenen Lkw kein weiterer finanzieller Schaden entstanden sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
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