Sarah-Mord: Beide Seiten wollen in Revision gehen

Die Eltern hatten das Kleinkind verhungern lassen, der Vater wurde bereits verurteilt
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Mordes durch Unterlassung: Sarah mit ihrem Vater und verurteilten Mörder.
AZ-Archiv Mordes durch Unterlassung: Sarah mit ihrem Vater und verurteilten Mörder.

Die Eltern hatten das Kleinkind verhungern lassen, der Vater wurde bereits verurteilt

NÜRNBERG Erst vor einer Woche war der Vater der im vergangenen Jahr verhungerten Sarah vom Nürnberger Landgericht wegen Mordes durch Unterlassung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Nun hat er Revision eingelegt. Sein Verteidiger hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte, hat ebenfalls angekündigt, Revision zu beantragen.

Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth befassen.

Sarah war im August 2009 in einer Klinik bis aufs Skelett abgemagert und ausgetrocknet an Kreislaufversagen gestorben. Das Verfahren gegen ihre Mutter wurde vorläufig eingestellt. Die 27-Jährige ist schwer an Krebs erkrankt und nicht verhandlungsfähig.

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