Säugling totgeschlagen - Urteil kommt vor den BGH
BAYREUTH - Vor dem Landgericht Bayreuth hatte die 22-jährige Melanie F. gestanden, dass sie ihre sieben Tage junge Tochter Amelie erschlagen hat. Gegen das Urteil hat die Verteidigung jetzt Revision eingelegt.
Der gewaltsame Tod eines sieben Tage alten Babys aus Pegnitz in Oberfranken beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH).
Die Verteidigung der wegen Totschlags, schwerer Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilten Mutter des Kindes habe gegen das Urteil Revision eingelegt, sagte die Pressesprecherin des Landgerichts Bayreuth am Montag auf Anfrage. Der BGH muss nun die Rechtssprechung prüfen und den Fall gegebenenfalls neu verhandeln lassen.
Die 22-jährige Mutter Melanie F. war vom Landgericht Bayreuth am 13. Dezember verurteilt worden. Sie hatte zugegeben, im November 2008 ihren zwei Tage alten Sohn Raphael so stark geschüttelt zu haben, dass er eine Hirnblutung erlitt und seitdem ein 100-prozentiger Pflegefall ist. Zudem gestand sie, im Oktober 2009 ihre sieben Tage alte Tochter Amelie erschlagen zu haben.
In beiden Fällen gab sie als Motiv Überforderung an. Sie habe vergeblich versucht, ihre weinenden Kinder ruhig zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die 22-Jährige achteinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vier Jahre.
Die Anwälte der jungen Frau stützten sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das ihrer Mandantin eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz und erhebliche Reiferückstände bescheinigt hatte. Die junge Frau habe daher die Konsequenzen ihres Tuns nicht absehen können, argumentierten sie.
dapd
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