Sachverständige stützt Anklage im Mordprozess
Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren hat am Mittwoch am Landgericht Aschaffenburg eine Sachverständige die Vorwürfe der Anklage untermauert. Die an der Leiche festgestellte Bissspur stamme "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vom Gebiss des Angeklagten, zitierte ein Gerichtssprecher die zahnmedizinische Sachverständige Gabriele Lindemaier vom Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Der Mann habe ein sehr ungewöhnliches Gebiss mit zahlreichen Abweichungen von der Norm.
Die große Sicherheit entstehe durch zahlreiche genetische Anomalien im Gebiss des Angeklagten, wurde die Sachverständige zitiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Abdruck von einer anderen Person als dem 57-Jährigen stamme, gehe gegen Null. Nicht nur die Abmessungen des Gebisses seien mit denen der Bissspur identisch. Auch die Zahnstellung zweier Zähne und die ungewöhnlich eng stehenden Zähne ohne Zwischenraum zueinander seien an der Wunde erkennbar. Dem Angeklagten fehle auch ein Zahn, der genetisch nie angelegt war - auch dies sei in der Bisswunde erkennbar.
Die 15-Jährige war im Dezember 1979 im Aschaffenburger Schlosspark entkleidet und getötet worden. Der Fall blieb jahrzehntelang ungeklärt. 2017 hatten sich Cold-Case-Ermittler der Sache erneut angenommen. Die Bisswunde an der Leiche gilt als der möglicherweise entscheidende Hinweis in dem Indizienprozess. Ein Urteil wird am 6. Februar erwartet.
Zuvor hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag abgelehnt. Die von der Verteidigung des heute 57 Jahre alten Angeklagten vorgebrachte Kritik, die Reihenfolge der geladenen Zeugen könne die Urteilsfähigkeit der beiden Laienrichter in der Jugendkammer beeinflussen, sei nicht stichhaltig.
Bei einem so umfangreichen Verfahren sei es für die Schöffen ebenso wie für die Berufsrichter sinnvoll, zunächst einen Überblick über den Gang der Ermittlungen zu erhalten. Die Verteidigung hatte kritisiert, dass zunächst Polizei-Ermittler gehört wurden und damit bereits eine verfestigte Sicht auf das Geschehen etabliert werde.
In dem vor einer Woche begonnenen Prozess hat am Mittwoch auch eine ehemalige Klassenkameradin des Angeklagten ausgesagt. Sie habe sich daran erinnert, dass der Mann ihr gegenüber angegeben habe, am Tatabend gemeinsam mit dem späteren Opfer in der Nähe des Tatortes unterwegs gewesen zu sein.
Der Angeklagte sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Der Prozess muss nach Jugendstrafrecht in nichtöffentlicher Sitzung geführt werden, weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft.