Russland-Geschäfte: Haftbefehl gegen mutmaßlichen Komplizen

Nach mutmaßlichen Verstößen gegen die Russland-Sanktionen durch den Geschäftsführer einer Augsburger Werkzeugmaschinenfirma hat die Bundesanwaltschaft gegen einen zweiten Mann Haftbefehl erwirkt. Dabei handelt es sich um einen langjährigen Freund und Vertrauten des Hauptverdächtigen, wie die Karlsruher Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Karlsruhe/Augsburg - Nach mutmaßlichen Verstößen gegen die Russland-Sanktionen durch den Geschäftsführer einer Augsburger Werkzeugmaschinenfirma hat die Bundesanwaltschaft gegen einen zweiten Mann Haftbefehl erwirkt. Dabei handelt es sich um einen langjährigen Freund und Vertrauten des Hauptverdächtigen, wie die Karlsruher Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Der Deutsche sei am Dienstag in München vorläufig festgenommen worden, inzwischen aber wieder frei. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) habe den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Der Geschäftsführer sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2016 und 2018 sieben Mal Werkzeugmaschinen an das russische Militär geliefert zu haben, mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund acht Millionen Euro. Die Ausfuhr solcher Waren nach Russland ist verboten. Um die Kontrollen zu umgehen, sollen die Geschäfte über Scheinempfänger gelaufen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass der russische Geheimdienst involviert war.

Dem zweiten Mann wirft die Bundesanwaltschaft Geldwäsche vor. Sein Freund habe ihm fast die Hälfte der mit den Geschäften erzielten Gewinne als Provision ausbezahlt. Aufgeteilt auf drei Ausschüttungen habe er so einen sechsstelligen Betrag erhalten. Sämtliche Umstände der Lieferungen sollen dem Mann bekannt gewesen sein.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.