Rotes Kreuz: EuGH-Urteil stärkt ehrenamtliche Helfer

München (dpa/lby) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum öffentlichen Wettbewerb bei Krankentransporten hat nach Ansicht des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) das Ehrenamt im Freistaat gestärkt. Die Verzahnung von Notfallrettung und Krankentransport funktioniere nur mit den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, sagte BRK-Präsident Theo Zellner am Donnerstag in München.
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München (dpa/lby) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum öffentlichen Wettbewerb bei Krankentransporten hat nach Ansicht des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) das Ehrenamt im Freistaat gestärkt. Die Verzahnung von Notfallrettung und Krankentransport funktioniere nur mit den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern, sagte BRK-Präsident Theo Zellner am Donnerstag in München. Die Ausbildung für Notfälle lernten junge Menschen nur bei Fahrten mit Krankentransporten, ergänzte ein Sprecher. Mit einem anderen Urteil hätte es diese Planungssicherheit für die Ehrenamtlichen nicht mehr gegeben.

Der EuGH hatte entschieden, dass Aufträge für Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen nach EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden können. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position auf dem in Deutschland bislang von Hilfsorganisationen dominierten Markt auszubauen.

Mit dem Urteil sei der Kommerzialisierung des Rettungsdienstes eine Schranke gesetzt worden, so Zellner. Mit anderen Hilfsorganisationen sei ein Konzept zur Ausschreibung erarbeitet worden, hieß es vom BRK. Auch mit privaten Anbietern stehe man im Kontakt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, das Bayerische Rettungsdienstgesetz anzupassen, "wodurch die Entscheidung in Bayern Wirkung entfalten kann". Er begrüßte das Urteil. So könnten regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden. "Das ist eine große Erleichterung für den bayerischen Rettungsdienst."

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