Rosenheim: Polizeieinsätze wegen Personen im Bahngleis
An den Osterfeiertagen musste die Polizei in Rosenheim gleich mehrmals wegen Personen im Bahngleis anrücken. Durch puren Leichtsinn hatten sich vier Personen in akute Lebensgefahr begeben.
Rosenheim - Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, mussten Beamten in Rosenheim an den Osterfeiertagen gleich zwei Mal ausrücken, weil sich mehrere Personen verbotenerweise im Gleisbereich aufhielten und sich dadurch in Lebensgefahr gebracht hatten.
Jugendliche auf Bahngleisen
Am Karfreitag "verwechselten" drei Buben im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren laut Bundespolizei die Bahngleise mit einem Abenteuerspielplatz. Dank Zeugenhinweisen konnten die alarmierten Einsatzkräfte die drei Minderjährigen in der Nähe der Happinger-Au-Straße im Gleisbereich ausfindig machen und aus der Gefahrenzone bringen.
Die drei Jugendlichen wurden zunächst von den Polizeibeamten über die Gefahren belehrt und anschließend zu ihren überraschten Eltern gebracht. Der Zugverkehr wurde durch die spielenden Kindern nicht beeinträchtigt.
In diesem Zusammenhang appelliert die Bundespolizei eindringlich an alle Erziehungsberechtigten, die Gefahren, die vom Bahnverkehr ausgehen können, zu verdeutlichen. Kindern sollte bewusst sein, dass auf Bahnanlagen Lebensgefahr herrscht.
44-Jähriger schießt Selfies im Gleisbett
Nicht viel besser machte es am Sonntag ein 44-Jähriger, der meinte, seinen Osterspaziergang zwischen den Gleisen der Zugstrecke Salzburg – München absolvieren zu müssen.
Nachdem Zeugen die Polizei alarmierten, wurde eine Gleissperrung veranlasst und der Zugverkehr auf dieser Strecke eingestellt.
Am Rosenheimer Bahnhof machte die Bundespolizei den 44-Jährigen schließlich ausfindig, der sich zunächst jedoch völlig ahnungslos gab.
Bahnstrecke gesperrt - Mehrere Züge verspäten sich
Mithilfe seines Smartphones stellte sich jedoch heraus, dass der 44-Jährige mehrere Selfies von sich im Gleisbereich geschossen hatte.
Neben einer Belehrung durch die Bundespolizei, handelte sich der Mann zudem eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Verbot, sich in den Gleisen aufzuhalten ein und darf nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Durch das leichtsinnige Verhalten des 44-Jährigen verspäteten sich acht Züge um insgesamt 90 Minuten.
Lesen Sie hier: Hauptbahnhof München - Lebensretter reanimieren Urlauberin
Lesen Sie hier: Jugendliche stellen Hocker ins Gleis - Unfall mit Güterzug