Richter lassen Hooligans laufen

Bewährungsstrafen für drei brutale FC-Bayern-Hooligans – dieses milde Urteil des Würzburger Amtsgerichts hat eine Welle der Empörung bei den Nürnberger Clubfans ausgelöst.
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Bewährung mit strengen Auflagen: Matthias N.
dpa Bewährung mit strengen Auflagen: Matthias N.

Bewährungsstrafen für drei brutale FC-Bayern-Hooligans – dieses milde Urteil des Würzburger Amtsgerichts hat eine Welle der Empörung bei den Nürnberger Clubfans ausgelöst.

WÜRZBURG „Ich hätte mir ein deutlicheres Signal an potenzielle Randalierer erhofft“, erklärte Jürgen Bergmann, FCN-Fanbeauftragter. „Ob das Urteil eine abschreckende Wirkung hat, ist sehr fraglich.“

Hanebüchen fand Supporters-Club-(SC)-Vorstand Christian Vogler, dass das Gericht schon die U-Haft der Angeklagten als ausreichende Belehrung dargestellt hat: „Hier wird mehr Rücksicht auf die Täter denn das Opfer genommen, das für sein Leben gezeichnet ist. Allein durch die schweren Verletzunge, der Erblindung auf einem Auge, wurde hier ein völlig falscher Maßstab angesetzt.“

„Einerseits kann man dem Gericht zugute halten, dass die drei Täter noch sehr jugn sind und daher die Bewährungsstrafen das richtige Strafmaß sind“, räumte Cluberer Andreas Haberzettl ein. „Andererseits habe ich ausschließlich Mitleid mit dem Opfer und nicht mit den Tätern. Jeder ist für sein Tun verantwortlich und muss dafür die Konsequenzen tragen. Jeder, der an so einer Auseinandersetzung bewusst teilnimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er seinen Gegenüber eventuell schwer verletzen kann.“

Peter „Fiddl“ Maul, SC-Club-Vorstand, meinte: „Die Strafen sind viel zu milde, auch wenn kein Urteil der Welt Hannelore das verlorenes Augenlicht zurückgegeben hätte.“

Hannelore S., die Hauptleidtragende, sagte nach dem Urteil nur: „Ich bin froh, dass der Prozess vorbei ist.“ Die Treuchtlingerin war am 5. Mai 2007 auf einem Parkplatz bei Würzburg von einer vollen Colaflasche im Gesicht getroffen worden, als Bayern-Fans den FCN-Bus stürmten. „Die Fußballfans hatten ihren Verstand ausgeschaltet“, stellte Richter Peter Wohlfahrt gestern fest.

Seitdem lebt die Frau mit einer Stahlplatte in der eingedellten Stirne, wird zum fünften Mal am ständig tränenden, kaputten linken Auge operiert, muss und eine Prothese einsetzen lassen.

Ihr Anwalt Bernd Scharinger ist mit dem Urteil zufrieden. „Es bringt meiner Mandantin nichts, wenn die Täter in Haft sitzen“, erklärte er. „Sie hat mehr davon, dass sie zu Schmerzensgeldzahlungen (insgesamt 12000 Euro) verpflichtet wurden. Wenn sie sich nicht zahlen, droht Gefängnis.“ Weitere Auflagen: ein bundesweites, fünfjähriges Stadionverbot.

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