Richter im ersten Mollath-Verfahren verteidigt Einweisung Mollaths
Regensburg - Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat ein Richter die frühere Einweisung des Nürnbergers in die Psychiatrie verteidigt. "Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht, dann war es wohl nicht zu beanstanden", sagte der inzwischen pensionierte Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Donnerstag als Zeuge vor dem Landgericht Regensburg. Unter seinem Vorsitz hatte die 7. Strafkammer Mollath am 8. August 2006 in die Psychiatrie eingewiesen.
Mollath muss sich erneut wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Die Nürnberger Kammer hatte 2006 festgestellt, dass der Angeklagte seine Ehefrau misshandelt hatte, sprach ihn aber wegen Schuldunfähigkeit frei. Ein Gutachter hatte den Nürnberger damals wegen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil 2007 bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei seine Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Erst 2013 kam Mollath nach sieben Jahren frei.
Der Zeuge räumte ein, beim Durchlesen des Urteils kleine Fehler übersehen zu haben. Dabei habe es sich um ein Datum gehandelt und um die Reihenfolge der geschilderten Übergriffe des Angeklagten. Es hätte ihm auffallen sollen, dass das Opfer nicht hätte angegeben können, in der Bewusstlosigkeit getreten worden zu sein.
"Die Hauptverhandlung war aber nicht schludrig", sagte der 71-Jährige. Es habe auch keine Verschwörung gegen Mollath gegeben. Erinnerungen an das Verfahren habe er aber nicht mehr. Er habe am Tag seiner Pensionierung alle Notizen aus den Hunderten Verfahren, die er als Richter seit 1971 geleitet hatte, vernichten lassen.
Die beisitzende Richterin hatte in ihrer Zeugenaussage in der Vorwoche erklärt, dass das damalige Urteil unter Zeitdruck verfasst wurde. Sie habe es lediglich anhand ihrer Notizen und einiger Aktenkopien diktiert, die Abschrift aber nicht mehr kontrolliert. "Ich bin dann in den Urlaub gefahren", hatte die Richterin ausgesagt.
Ein damaliger Schöffe hatte dem Gericht Fehler im Urteil vorgeworfen. Erst fünf Jahre nach der Verhandlung habe er das Urteil gelesen und darin einige Unstimmigkeiten festgestellt: Die Daten des Übergriffs und der Ort der Festnahme seien falsch. Außerdem sei in dem Urteil erstmals von Fausthieben die Rede und nicht wie im Attest von Schlägen mit der flachen Hand, betonte er.
Der Laienrichter hatte auch von einer brisanten Aussage des damaligen Vorsitzende Richters berichtet: "Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen", habe der Richter 2006 in einer Verhandlungspause über Mollath gesagt. Auf Nachfrage der Verteidigung am Donnerstag, ob die Äußerung so gefallen ist, sagte der als Zeuge geladene Richter: "Das kann ich Ihnen nicht sagen." Er habe an die Verhandlung keine Erinnerung. Der Richter reagierte empört über die Angaben seines damaligen Schöffen. "Ich halte das für einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis."
Auch diesen Zeugen befragte Mollath selbst. "Guten Tag, Herr (...), mein Beileid zum Tod ihrer Frau", begrüßte der Angeklagte den Richter, der ihn in die Psychiatrie geschickt hatte. Der Zeuge brauste kurz auf: "Ach hören Sie doch auf. Der Tod meiner Ehefrau geht niemanden im Gerichtssaal etwas an. Ich brauche auch ihr Mitleid nicht."