Richter äußern Zweifel an Klage im Fall Ursula Herrmann

35 Jahre nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann verlangt der Bruder des Opfers Schmerzensgeld von dem verurteilten Kidnapper. Doch die Richter haben Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage.
von  dpa
Michael Herrmann (r) klagt gegen den Täter auf 20 000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild)
Michael Herrmann (r) klagt gegen den Täter auf 20 000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild) © dpa

35 Jahre nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann verlangt der Bruder des Opfers Schmerzensgeld von dem verurteilten Kidnapper. Doch die Richter haben Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage.

Augsburg  - Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren haben die Richter Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage ihres Bruders geäußert. Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden, in der das Mädchen erstickte. Ursulas Bruder Michael Herrmann verlangt von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper nun 20 000 Euro Schmerzensgeld.

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Der Entführer war erst im Jahr 2010 in Augsburg in einem Indizienprozess verurteilt worden. Der 52-jährige Herrmann begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe. Die Kammer des Landgerichts Augsburg erklärte nun am Donnerstag, dass es Zweifel gebe, ob die Verursachung der Tinnitus-Erkrankung dem verurteilten Mann zugerechnet werden könne.

Das Gericht forderte die beiden Parteien auf, binnen drei Wochen dazu Stellung zu nehmen. Wie es dann in dem Prozess weitergeht, ist noch offen. Eine Entscheidung über eine Beweisaufnahme sei noch nicht getroffen, sagte ein Gerichtssprecher.

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Der Fall Herrmann zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen in Deutschland. Der Erpresser hatte damals einen Millionenbetrag als Lösegeld von Ursulas Eltern verlangt. Der 66-Jährige bestreitet allerdings bis heute, dass er das Kind entführt habe.

Michael Herrmann hofft, dass mit dem jetzigen Prozess auch noch ungeklärte Fragen des Kriminalfalls beantwortet werden. Er hat mehrfach angezweifelt, dass der in Lübeck inhaftierte Mann der alleinige Täter ist.

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