Richter äußern Zweifel an Klage im Fall Ursula Herrmann

35 Jahre nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann verlangt der Bruder des Opfers Schmerzensgeld von dem verurteilten Kidnapper. Doch die Richter haben Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Michael Herrmann (r) klagt gegen den Täter auf 20 000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild)
dpa Michael Herrmann (r) klagt gegen den Täter auf 20 000 Euro Schmerzensgeld. (Archivbild)

35 Jahre nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann verlangt der Bruder des Opfers Schmerzensgeld von dem verurteilten Kidnapper. Doch die Richter haben Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage.

Augsburg  - Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren haben die Richter Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage ihres Bruders geäußert. Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden, in der das Mädchen erstickte. Ursulas Bruder Michael Herrmann verlangt von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper nun 20 000 Euro Schmerzensgeld.

Lesen Sie hier: Dreyer übersteht Misstrauensantrag

Der Entführer war erst im Jahr 2010 in Augsburg in einem Indizienprozess verurteilt worden. Der 52-jährige Herrmann begründet seine Zivilklage damit, dass er seit dem damaligen Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe. Die Kammer des Landgerichts Augsburg erklärte nun am Donnerstag, dass es Zweifel gebe, ob die Verursachung der Tinnitus-Erkrankung dem verurteilten Mann zugerechnet werden könne.

Das Gericht forderte die beiden Parteien auf, binnen drei Wochen dazu Stellung zu nehmen. Wie es dann in dem Prozess weitergeht, ist noch offen. Eine Entscheidung über eine Beweisaufnahme sei noch nicht getroffen, sagte ein Gerichtssprecher.

Lesen Sie auch: 20 Jahre Haft für Hass-Prediger in Österreich

Der Fall Herrmann zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen in Deutschland. Der Erpresser hatte damals einen Millionenbetrag als Lösegeld von Ursulas Eltern verlangt. Der 66-Jährige bestreitet allerdings bis heute, dass er das Kind entführt habe.

Michael Herrmann hofft, dass mit dem jetzigen Prozess auch noch ungeklärte Fragen des Kriminalfalls beantwortet werden. Er hat mehrfach angezweifelt, dass der in Lübeck inhaftierte Mann der alleinige Täter ist.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.