Revision nach Prozess um Schnaittacher Doppelmord

Nürnberg (dpa/lby) - Nach dem Prozess um den Schnaittacher Doppelmord will sich die Angeklagte nicht mit einer lebenslangen Haftstrafe abfinden. "Beide Verteidiger haben Revision eingelegt", teilte ein Justizsprecher mit.
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Nürnberg (dpa/lby) - Nach dem Prozess um den Schnaittacher Doppelmord will sich die Angeklagte nicht mit einer lebenslangen Haftstrafe abfinden. "Beide Verteidiger haben Revision eingelegt", teilte ein Justizsprecher mit. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die 24-Jährige wegen Anstiftung zum Mord an ihren Schwiegereltern in spe zur Höchststrafe verurteilt. Ihr Mann sitzt wegen Mordes schon lebenslang in Haft.

Der Informatiker hatte im Dezember 2017 seine Eltern in Schnaittach bei Nürnberg erschlagen und die Leichen eingemauert. Nach Auffassung des Gerichts hatte seine Verlobte ihn zu der Tat angestiftet. Kurz danach heirateten die beiden.

Das Urteil steht damit schon zum zweiten Mal auf dem Prüfstand: Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen die Frau später auf, dabei ging es aber nur um das Strafmaß, nicht um den Schuldspruch an sich. Am Montag hatte das Landgericht erneut die Höchststrafe ausgesprochen.

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