Revision im Chefarzt-Prozess: Sexueller Übergriff verhandelt

Bamberg (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof hat der Revision eines wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilten ehemaligen Chefarztes des Klinikums Bamberg stattgegeben. Vor dem Landgericht Bamberg muss nun erneut verhandelt werden, ob der Angeklagte eine Mitarbeiterin zu Oralverkehr gedrängt hat, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte.
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Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv

Bamberg (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof hat der Revision eines wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilten ehemaligen Chefarztes des Klinikums Bamberg stattgegeben. Vor dem Landgericht Bamberg muss nun erneut verhandelt werden, ob der Angeklagte eine Mitarbeiterin zu Oralverkehr gedrängt hat, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte den Arzt im Dezember 2017 wegen sexuellen Übergriffs zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem heute 48-Jährigen ursprünglich Vergewaltigung vor. Demnach soll der leitende Arzt im Dezember 2016 eine Mitarbeiterin zu einem Gespräch unter vier Augen gebeten haben. Am Arbeitsplatz soll er die Frau dann zu Oralverkehr gezwungen und sie gegen ihren Willen geküsst haben. Der Chefarzt beteuerte vor Gericht, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen - so wie auch schon einige Mal zuvor.

Das Verfahren stand von Anfang an besonders im Fokus, weil es eines der ersten großen Fälle nach dem verschärften Sexualstrafrecht war: Gemäß dem Prinzip "Nein heißt Nein" macht sich ein Täter bereits strafbar, wenn er sich über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.

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