Rentnerin bestreitet Ladendiebstahl in Berufungsprozess

Memmingen (dpa/lby) – Weil sie Kosmetik und Lebensmittel in einem Gesamtwert von knapp 18 Euro gestohlen haben soll, muss sich eine Rentnerin vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Zum Beginn des Berufungsverfahrens am Dienstag stritt die 85-Jährige aus Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) die Tat ab.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv

Memmingen (dpa/lby) – Weil sie Kosmetik und Lebensmittel in einem Gesamtwert von knapp 18 Euro gestohlen haben soll, muss sich eine Rentnerin vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Zum Beginn des Berufungsverfahrens am Dienstag stritt die 85-Jährige aus Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) die Tat ab. "Ich kann nicht erklären, wie Sahnesteif und Haarklammern in meinen Wagen kamen. Ich nutze das nicht", sagte sie zu Beginn der Sitzung. Mehrere Zeugen belasteten die Angeklagte hingegen.

Das Amtsgericht Memmingen hatte die Seniorin im August 2018 zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger legten dagegen Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft will eine höhere Haftstrafe für die Wiederholungstäterin erreichen; der Rechtsanwalt fordert ein mildes Urteil und verweist auf das hohe Alter und den Gesundheitszustand seiner Mandantin, die im Rollstuhl zum Prozess erschien.

Bundesweite Bekanntheit erlangte der Fall im Jahr 2017, als das Amtsgericht die Rentnerin bereits einmal zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte. Nach 55 Tagen im Gefängnis wurde sie damals kurz vor Weihnachten vorzeitig entlassen. Zu dem erneuten Diebstahl kam es noch während der Bewährungszeit. Als Motiv gab die Witwe an, dass ihre Rente zu gering sei, um davon leben zu können. "Das habe ich getan, weil ich sonst verhungert wäre", äußerte sie sich am Dienstag zu den früheren Taten.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.