Rentnerehepaar ermordet - lebenslang für Ex-Justizbeamten

Er wollte an Bares kommen, deshalb ermordete er seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau. Die Staatsanwaltschaft klagte den Ex-Justizwachtmeister vor dem Traunsteiner Schwurgericht an. Nun fiel das Urteil: Wie erwartet muss der Mann lebenslang ins Gefängnis.
München - Für den Raubmord an einem Rentnerehepaar muss ein ehemaliger Justizwachtmeister lebenslang hinter Gitter. Das Traunsteiner Schwurgericht verurteilte den 58-Jährigen am Donnerstag wegen zweifachen Mordes. Es erkannte zudem auf die besondere Schwere der Schuld. Damit kann der verheiratete Familienvater nicht nach 15 Jahren Haft freikommen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Verteidiger Harald Baumgärtl kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Er will vor allem die besondere Schwere der Schuld höchstrichterlich überprüfen lassen.
Der frühpensionierte Justizbeamte war angeklagt, seinen langjährigen Hausarzt und dessen Ehefrau am Pfingstmontag 2014 in deren Ferienhaus in Aschau im Chiemgau getötet zu haben, um an ihre EC-Karte zu kommen. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, den 90 Jahre alten Mediziner und die 65 Jahre alte Frau umgebracht zu haben. Er sieht sich als Justizopfer, weil ihm die Betreuung seiner demenzkranken Mutter zu Unrecht entzogen worden sei.
Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Im Verlaufe des Prozesses hatte sich herausgestellt, dass im Leben des Wachtmeisters Geld eine zentrale Rolle spielte. Der Angeklagte spekulierte massiv an der Börse. Zudem räumte er die Konten seiner Mutter ab, wie ein Zeuge vor Gericht aussagte. Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs sagte denn auch in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "aus maßloser Gier" gehandelt und im Prozess keine Reue gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes und die Feststellung der besondere Schwere der Schuld für den 58-Jährigen gefordert. Der Verteidiger verzichtete auf ein konkretes Strafmaß.
Unmittelbar vor den Plädoyers hatte der Angeklagte erfolglos beantragt, dass ihm ein anderer Anwalt als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Auch gegen den Vorsitzenden Richter stellte er einen Befangenheitsantrag, der ebenfalls abgelehnt wurde.