Religionslehrer in Bayern müssen künftig Führungszeugnis vorlegen
MÜNCHEN - „Wir verlangen das, was für unsere eigenen Lehrer schon lange gilt“ Nach mehreren Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch durch Geistliche müssen Religionslehrer in Bayern künftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Geistliche oder kirchliche Mitarbeiter, die an Schulen Religionsunterricht geben, müssen darin nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind und dass nicht gegen sie ermittelt wird. „Wir verlangen das, was für unsere eigenen Lehrer schon lange gilt“, sagte ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums am Samstag in München und bestätigte damit einen Bericht der „Welt am Sonntag“. Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) habe sich mit den Kirchen auf diese Maßnahme geeinigt.
Die Grünen hatten seit langem die Überprüfung auch der kirchlichen Lehrkräfte gefordert. „Das schafft endlich Klarheit und Transparenz“, zitiert die Zeitung Ulrike Gote, die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Auch die SPD hatte sich für eine derartige Regelung eingesetzt.
Die Vereinbarung zwischen Kirchen und Ministerium ist nach Angaben des Sprechers eine Reaktion auf den Missbrauchsskandal in Riekofen bei Regensburg aus dem Jahr 2007. Dort hatte ein geständiger Priester, der als Religionslehrer tätig war, einen minderjährigen Jungen missbraucht. Dem Ordinariat war aber bereits vor dem Einsatz des Geistlichen in Riekofen bekannt, dass er schon wegen einschlägiger Taten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Im März vergangenen Jahres war er zu drei Jahren Haft verurteilt worden. (dpa)
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