Reiseportal darf Flug eines Israelis nach Kuwait stornieren

München (dpa/lby) - Ein Reiseportal darf den Flug eines israelischen Staatsbürgers gegen den Willen des Kunden stornieren, weil dieser wegen seiner Nationalität bei einem Zwischenstopp in Kuwait nicht einreisen darf. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch entschieden (Az. 20 U 6415/19).
Der in Deutschland lebende Israeli hatte geklagt, weil er im Jahr 2018 von München nach Sri Lanka reisen wollte. Dabei hätte er einen Zwischenstopp in Kuwait-Stadt einlegen müssen. Weil er dort aber wegen des "Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott" nicht einreisen darf, stornierte das Online-Reiseportal die zunächst bestätigte Buchung. Der Mann klagte dagegen und forderte eine Entschädigung.
Das Landgericht Landshut hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen (Az. 24 O 61/19), das OLG bestätigte diese Entscheidung nun. Entschädigungsansprüche sah es nicht. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Zwar sei "dieses Gesetz (...) für deutsche Gerichte nicht beachtlich, weil es fundamentalen Grundwerten der deutschen Rechtsordnung widerspreche", teilte das Gericht mit. Die gebuchte Leistung der Beförderung sei aber "wegen tatsächlicher Unmöglichkeit" ausgeschlossen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, "dass der Kläger als Inhaber eines israelischen Reisepasses schlicht tatsächlich nicht nach Kuwait reisen" dürfe - auch dann nicht, wenn er dort nur in ein anderes Flugzeug umsteigen will.