Reichsbürger muss lebenslang in Haft bleiben

Karlsruhe/Nürnberg (dpa/lby) - Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Reichsbürger von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizisten bleibt bestehen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten Wolfgang P.
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Reichsbürger von Georgensgmünd muss lebenslang in Haft bleiben. Foto: Daniel Karmann/Archiv
dpa Reichsbürger von Georgensgmünd muss lebenslang in Haft bleiben. Foto: Daniel Karmann/Archiv

Karlsruhe/Nürnberg (dpa/lby) - Die lebenslange Freiheitsstrafe für den Reichsbürger von Georgensgmünd wegen Mordes an einem Polizisten bleibt bestehen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, wurde die Revision des Angeklagten Wolfgang P. verworfen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth habe die Tat rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und die dafür im Strafgesetzbuch angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Wolfgang P. hatte bei dem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Dabei wurde in dem Ort im Landkreis Roth ein 32 Jahre alter Polizist lebensgefährlich verletzt und starb an den Folgen in einer Klinik. Zwei weitere Polizisten wurden verletzt. Der Mann wurde deshalb auch wegen versuchten Mordes an den beiden Beamten verurteilt.

Nach der Karlsruher Entscheidung ist das Nürnberger Urteil vom Oktober 2017 aber noch nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Revision eingelegt. Sie will erreichen, dass auch die besondere Schwere der Schuld von Wolfgang P. festgestellt wird. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Über die Revision der Staatsanwaltschaft muss der Bundesgerichtshof noch entscheiden.

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