Regierung will Urteil möglicherweise hinnehmen

München (dpa/lby) - Die Staatsregierung will sich möglicherweise damit abfinden, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof einzelne Regelungen im bayerischen Integrationsgesetz für nichtig erklärt hat. Das sei seine "vorläufige Einschätzung", auch wenn man das Urteil zunächst einmal genau lesen müsse, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.
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Staatskanzleichef Florian Herrmann. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild
dpa Staatskanzleichef Florian Herrmann. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Die Staatsregierung will sich möglicherweise damit abfinden, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof einzelne Regelungen im bayerischen Integrationsgesetz für nichtig erklärt hat. Das sei seine "vorläufige Einschätzung", auch wenn man das Urteil zunächst einmal genau lesen müsse, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. "Ich würde das jetzt einfach mal so akzeptieren."

"Die Staatsregierung nimmt das Urteil sehr gelassen auf", sagte Herrmann. Ohnehin sei das Gesetz nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in den "wesentlichen Teilen" mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, insbesondere der Kerngedanke des Förderns und Forderns. Die Debatte sei "eigentlich abgeschlossen".

Der Verfassungsgerichtshof hatte einzelne Teile des Gesetzes zuvor für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Darunter ist auch eine zentrale Norm des Gesetzes: eine Verpflichtung für Migranten, an einem "Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit.

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