Regensburger Korruptionsprozess: Urteil noch im April?

Regensburg (dpa/lby) - Im zweiten Regensburger Korruptionsprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat das Gericht zwei weitere Verhandlungstermine im März angesetzt. Bislang waren noch acht Prozesstage bis 13. Mai geplant. Wolbergs dringt auf ein baldiges Ende des Verfahrens - möglichst bis Ende April. Der 49-Jährige tritt am 15. März zur Wiederwahl an. Eine mögliche Stichwahl würde am 29. März stattfinden. Der Amtsantritt wäre am 1. Mai. Die beiden im Mai vorgesehenen Termine könnten nun entfallen und das Urteil am 23. April gesprochen werden.
Wolbergs kandidiert für die von ihm mitgegründete Wählergruppe "Brücke". Aus seiner früheren Partei, der SPD, war er im vergangenen Sommer nach dem Urteil im ersten Korruptionsprozess ausgetreten. Im Juli 2019 war er in zwei Fällen wegen Vorteilsannahme verurteilt und von sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.
Wolbergs' Verteidiger Peter Witting zitierte am Dienstag aus von den Ermittlern abgehörten Telefonaten eines Bauunternehmers, der einen Strafbefehl wegen Bestechung akzeptiert hatte und in beiden Prozessen als Zeuge geladen war. Nach Ansicht von Wolbergs und Witting war dem Mann der Strafbefehl abgenötigt worden.
In den Telefonaten sagt der Unternehmer zu seinen Gesprächspartnern immer wieder, er könne doch nichts zugeben, was er nicht getan habe. Als Zeuge hatte er im Dezember vor dem Landgericht unter Tränen angegeben, den Strafbefehl akzeptiert zu haben, um seine Ruhe zu haben und sich nicht einem Prozess aussetzen zu müssen.
Auch im zweiten Prozess geht es um Korruptionsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft legt Wolbergs zur Last, er habe sich im Kommunalwahlkampf 2014 von Bauunternehmern mit Parteispenden bestechen lassen. Mit ihm sitzt zurzeit noch ein Bauunternehmer auf der Anklagebank. Die Männer weisen die Vorwürfe zurück.
Ursprünglich waren zwei weitere Bauunternehmer mitangeklagt. Das Verfahren gegen einen der beiden wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Das Verfahren gegen den zweiten Unternehmer wurde abgetrennt und gesondert zu Ende gebracht. Das Gericht verurteilte den 53-Jährigen vorvergangene Woche zu einer Geldstrafe wegen Bestechung.
Der Prozess soll am Freitag mit zwei Zeugenaussagen fortgesetzt.