Regensburg: Mord mit Rattengift

Seine Ehefrau ist zu alt, um Kinder zu bekommen. Deshalb hat ein Taubenzüchter aus Niederbayern versucht, sie mit Rattengift im Wein zu töten. Jetzt wurde er verurteilt.
von  dpa

Seine Ehefrau ist zu alt, um Kinder zu bekommen. Deshalb hat ein Taubenzüchter aus Niederbayern versucht, sie mit Rattengift im Wein zu töten. Jetzt wurde er verurteilt.

Regensburg – Für den Mordversuch an seiner Frau mit Rattengift im Wein ist der Ehemann zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg verurteilte den 52-Jährigen aus Salching bei Straubing am Montag wegen Mordversuchs. „Er wollte seine Frau beseitigen, weil sie seiner Lebensplanung im Wege stand“, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung.

Weil er den Krebstod seines einzigen Sohnes nicht verkraftet habe, wollte er sich mit einer jüngeren Frau seinen Kinderwunsch erfüllen. Da seine Ehefrau dem nicht zustimmte, verabreichte der Taubenzüchter ihr nach Überzeugung des Gerichts mit Rattengift angereicherten Wein. Doch die 53-Jährige überlebte. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte nahm das Urteil ungläubig und kopfschüttelnd entgegen.

Sein Opfer, seine 53-jährige Ehefrau, war nicht anwesend. Zugutegehalten wurde dem Angeklagten, dass seine Ehefrau keine Spätfolgen zu erwarten habe. Auch die traurigen Familienumstände wurden berücksichtigt. Ausgangspunkt war die Krebserkrankung des einzigen Kindes. Der von beiden Elternteilen sehr geliebte und verwöhnte Sohn erkrankte 2009 an Hodenkrebs und verstarb daran mit gerade mal 20 Jahren im Sommer 2011. Danach lebte das Ehepaar quasi getrennt voneinander im Familienhaus. Nur gelegentlich teilten sie noch Tisch und Bett. Abends allerdings wurde gemeinsam ferngesehen und selbst gemachter Wein getrunken. In eben diesen Apfelwein soll der Angeklagte seiner Frau mindestens einmal, wenn nicht sogar mehrmals Rattengift geschüttet haben.

Wie oft oder ob er das Rattengift auch in Speisen gemischt hatte, konnte das Gericht nicht klären. Überzeugt sei man aber davon, dass der Ehemann seiner Frau das Gift verabreicht habe, sagte der Vorsitzende Richter. „Er wusste, dass man mit Rattengift lautlos töten kann.“ Als Taubenzüchter habe der 52-Jährige lange Jahre Erfahrung mit der Herstellung von eigenen Rattengiftmischungen gehabt und galt nicht umsonst in seiner Heimatgemeinde als Experte dafür. Alle drei Substanzen, die der Angeklagte für seine spezielle Rattengiftmischung verwendete, fanden sich auch im Blut des Opfers.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau loswerden wollte, um mit einer jüngeren Frau eine neue Familie zu gründen und so mit neuen Kindern über den Tod seines Sohnes hinwegzukommen. Da ihm eine Scheidung zu kostspielig war und seine Ehefrau keine Zweitfrau im gemeinsamen Familienhaus duldete und sie ihm damit im Weg stand, fasste er nach Überzeugung der Strafkammer irgendwann zwischen dem Tod seines Sohnes und Mitte Januar dieses Jahres den Entschluss, sie mit Rattengift zu töten. Die Verteidigung des Angeklagten kündigte Revision an.

 

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