Regeln zum Schutz von Streuobstwiesen stoßen auf Kritik

Im Volksbegehren Artenschutz war der Umgang mit den für Insekten so wichtigen Streuobstwiesen ein zentraler Punkt. Der Beschluss des Kabinetts zur Förderung der Bäume verärgert aber die Umweltschützer.
dpa |
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München (dpa/lby) - Die von der Staatsregierung beschlossenen Regeln zur Förderung und zum Schutz von Streuobstwiesen stoßen auf Kritik. "Die Söder-Regierung trickst mit der Veränderung der Kronenhöhe das Volksbegehren Artenvielfalt nach allen Regeln der Kunst aus - Annehmen, verwässern, verhöhnen: So lautet offensichtlich die neue Marschroute des CSU-Ministerpräsidenten", sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann, am Dienstag in München. Konkret stört sich Hartmann an der als Maßstab für einen Schutz gesetzten Stammmindesthöhe von Obstbäumen von 1,80 Metern. "Das ist ein K.-o.-Kriterium für den größten Teil unserer wertvollen Streuobstbestände." Sie fielen, da sie kleiner seien, aus den bisher kartierten Lebensräumen heraus.

Auch der Bund Naturschutz reagierte verärgert: "Die bayerische Staatsregierung hat heute die erste Nagelprobe nicht bestanden, wie ernst sie den Naturschutz und den Bürgerwillen zur Umsetzung des Volksbegehrens nimmt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die das Volksbegehren unterschrieben haben", sagte Landeschef Richard Mergner. Ein Großteil der artenreichen Streuobstwiesen in Bayern könne nun weiterhin gerodet werden.

Das Kabinett um Regierungschef Markus Söder hatte zuvor eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft im Bereich der Streuobstwiesen beschlossen. Anlage, Pflege und Entwicklung von Streuobstwiesen sollen künftig verstärkt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie gefördert werden. Zudem steigt im Vertragsnaturschutz die Förderung von Streuobst von acht Euro auf zwölf Euro pro Baum - eine Steigerung um 50 Prozent. Vorbehaltlich beider Förderungen ist noch eine Zustimmung der EU.

Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens Artenschutz gelten extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2500 Quadratmetern seit August 2019 zu den gesetzlich geschützten Biotopen. Ausnahmen bilden Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind. Die Neuregelung der Regierung schreibt für "extensiv genutzte" Obstbaumbestände auch eine Höchstgrenze von 100 Bäumen pro Hektar vor. Ein weiteres Kriterium ist das Alter der Bäume, denn erst nach vielen Jahren entwickelt sich der besondere Artenreichtum dieser Lebensräume. Mehr als die Hälfte der Bäume muss in einem Meter Höhe einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr haben.

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