Rechtsstreit um Geflügelmastanlage geht in die nächste Runde

Fast 150 000 Hähnchen sollten in einem oberbayerischen Betrieb gemästet werden. Umweltschützer sahen darin einen Industriebetrieb, klagten - und hatten vor Gericht Erfolg. Der Bauer wehrt sich aber.
von  dpa
Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild
Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild © dpa

München/Wolznach (dpa/lby) - Der Rechtsstreit um eine der größten Geflügelmastanlagen in Bayern geht vor dem obersten Verwaltungsgericht im Freistaat weiter. Der Landwirt Josef Höckmeier aus Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) legte Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München ein, das den Betrieb der Anlage untersagt hatte. "Wir gehen in Berufung, weil wir das Urteil für falsch halten", sagte Höckmeier, dessen Eltern der Hof gehört, am Freitag auf Anfrage. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Berufung. Nun muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst berichtet.

Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage - durch das Landratsamt Pfaffenhofen - in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Höckmeiers Familie, die zuvor einen Stall mit 40 000 Hähnchenmastplätzen hatte, wollte eine neue Anlage mit rund 145 000 Mastplätzen bauen. Das sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen. Der Betrieb hatte am Ende angeboten, die Zahl auf 125 000 zu reduzieren.

Dennoch lehnte das Verwaltungsgericht den Betrieb der praktisch fertigen Anlage im März ab. Es befasste sich nicht mit möglichen Umweltfolgen und Geruchsbelästigungen, sondern nur damit, ob die Anlage als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu muss der Bauer über einen langjährigen Zeitraum so viel Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Bei jährlich fast 1,1 Millionen Masthähnchen verneinte das Gericht dies.

Höckmeier bestreitet diese Einschätzung. "Das Gericht hat eine Ration herangezogen, die einen zu hohen Eiweißgehalt hat. Der Sojaanteil ist zu hoch gerechnet worden. Das sind veraltete Werte", sagt er. "Wir haben genügend Flächenausstattung. Wir können die Punkte lösen." Die Familie müsse erweitern, um zu überleben. "Wir sind ein landwirtschaftlicher Familienbetrieb. Hier auf dem Hof leben drei Generationen."

Höckmeier wirft dem BN vor, er habe dem Umwelt- und Tierschutz einen schlechten Dienst erwiesen. Seit 2018 sei Deutschland Nettoimporteur von Hähnchenfleisch. "Jedes Tier, das bei uns nicht im Stall ist, kommt aus einem europäischen oder nicht-europäischen Land - ganz stark aus Polen oder Brasilien. Und da geht es den Tieren nicht so gut wie bei uns." Angesichts hoher Tierschutz- und Umweltstandards in Deutschland könne das kein Erfolg sein. "Der BN hat nichts gewonnen - außer, dass hier auf diesem Planeten jetzt Tiere nicht so gut gehalten werden wir bei uns."

Der BN hatte argumentiert, die Auswirkungen der Anlage auf die Luftbelastung und sensible Naturräume seien erheblich. Zudem sei die Futterflächenberechnung von grundsätzlicher Bedeutung. Der Einsatz von Importsoja in der Tierhaltung führe sowohl zu einer Nitratanreicherung in den Böden als auch indirekt zu Umweltproblemen in den Exportländern durch Pestizide und Regenwaldabholzung. Der Ausgang des Streits könnte wegweisend sein für die weitere Entwicklung bei der Tierhaltung im Freistaat.

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