Rechtsmediziner will nach Tod seziert werden
München - Die Obduktion von Toten am Seziertisch bleibt dem Münchner Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger zufolge auch in Zeiten bildgebender Verfahren unverzichtbar. "Man kann damit sehr viele Fragen klären, aber nicht alle", sagte der frühere Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, der am Montag 75 Jahre alt wird.
Verfahren wie Magnetresonanztomographie und Röntgen, aber auch virtuelle Darstellungen stießen bei einer ganzen Reihe von Fragestellungen an ihre Grenzen. "Wenn jemand Nadeln der giftigen Eibe verschluckt hat, sieht man sie im Magen. Bei Pilzen gibt es bestimmte Schädigungsmuster, beim Knollenblätterpilz zerfällt zum Beispiel die Leber in einer bestimmten Art und Weise", sagte Eisenmenger. Auch ein plötzlicher Herztod nach einer Herzmuskelentzündung könne erst bei einer Obduktion diagnostiziert werden. Deshalb müssten Medizinstudenten weiter auch an Leichen lernen.
Eisenmenger hat schon jetzt festgelegt, dass er selbst nach seinem Tod ohne Einschränkung zur Sektion zur Verfügung steht. Es sei für ihn vor allem ein Schritt, "um Vorurteile gegen die Sektion abzubauen", sagte er. "Ich hab auch einen Organspendeausweis. Aber mit zunehmendem Lebensalter werden die Organe für einen Empfänger uninteressant."