Rechtsmediziner entlasten Angeklagte im Todesfall

Bamberg (dpa/lby) - Im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf haben zwei Rechtsmediziner die Angeklagten im Hauptanklagepunkt entlastet. Es gebe keinen Beleg, dass sie einen 79-jährigen Heimbewohner nach seinem Sturz nicht ausreichend medizinisch versorgt und damit seinen Tod in Kauf genommen hätten, sagten die Gutachter am Mittwoch vor dem Landgericht Bamberg aus.
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"Justizbehörden Bamberg" steht an der Außenfassade am Landgericht Bamberg. Foto: Daniel Karmann/dpa
dpa "Justizbehörden Bamberg" steht an der Außenfassade am Landgericht Bamberg. Foto: Daniel Karmann/dpa

Bamberg (dpa/lby) - Im Prozess um die rätselhaften Todesfälle in der Seniorenresidenz Gleusdorf haben zwei Rechtsmediziner die Angeklagten im Hauptanklagepunkt entlastet. Es gebe keinen Beleg, dass sie einen 79-jährigen Heimbewohner nach seinem Sturz nicht ausreichend medizinisch versorgt und damit seinen Tod in Kauf genommen hätten, sagten die Gutachter am Mittwoch vor dem Landgericht Bamberg aus.

Der Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt in leitender Funktion wird im Fall des 79-Jährigen gemeinschaftlicher Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Außerdem müssen sie sich in zwei weiteren Fällen wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen vor Gericht verantworten.

In dem Altenheim im unterfränkischen Untermerzbach (Landkreis Haßberge) lagen von 2011 bis 2016 mehrere Bewohner unter dubiosen Umständen im Sterben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, ob der Grund dafür Misshandlungen oder eine schlechte Versorgung gewesen sein könnten. Den teils hochbetagten Bewohnern wurde nach Überzeugung der Anklage die erforderliche medizinische Behandlung vorenthalten.

Im Fall des 79-jährigen Heimbewohners widersprachen die Rechtsmediziner von der Universität Würzburg: Nur weil ein Heimbewohner nachts aus dem Bett falle, sei das kein Grund für eine Einweisung in eine Klinik. Auch bei Fieber werde nicht gleich ein Antibiotikum verschrieben. "Die Entscheidungen, wann was gegeben wurde, sind aus medizinischer Sicht nachvollziehbar", sagte ein Gutachter. Der Heimbewohner starb fünf Tage nach dem Sturz an einer Lungenentzündung. Das Urteil soll Anfang Januar fallen.

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