Rechtliche Probleme: Radio Galaxy muss umstrittene Brust-OP-Aktion stoppen

Eigentlich hatte man beim Ingolstädter Sender Radio Galaxy alles so schön geplant: Willst Du Aufmerksamkeit, dann mach was mit Brüsten! Doch dann kam dummerweise ein recht unbekanntes deutsches Gesetz dazwischen.
Christoph Elzer |
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Die Brüste der 80er, 90er und die Implantate von heute: Radio Galaxy verloste einen "Traumbusen".
Die Brüste der 80er, 90er und die Implantate von heute: Radio Galaxy verloste einen "Traumbusen". © dpa/Radio Galaxy

Ingolstadt – Vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder Strafgesetzbuch (StGB) dürfte so ziemlich jeder schon mal gehört haben. Das "Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)" hingegen ist wohl nur Fachkreisen geläufig. Auch in Ingolstadt hat man offensichtlich nicht gewusst, dass Paragraph 11 dieses Gesetzes untersagt "mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist" für Arzneimittel, Verfahren oder Behandlungen zu werben.

Denn bis zum Donnerstagmorgen bewarb Radio Galaxy dort eine Brustvergrößerung, durchgeführt von einem mehrfach genannten und verlinkten örtlichen Schönheits-Doc. Der sollte eine per Losverfahren ermittelte Hörerin von ihrem "körperlichen Defizit" (kleine Brüste) befreien und ihr den Busen auf Wunschumfang aufblasen.

Bayerische Landeszentrale für neue Medien hatte bereits Ermittlungen eingeleitet

Inzwischen ist die Aktionsseite allerdings offline, lediglich ein Facebook-Post thematisiert die Aktion noch schmallippig "in eigener Sache": "Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und wegen des Verstoßes gegen §11 Abs.1 Satz 1 Nr.13 des Heilmittelgesetzes (HWG) beendet Radio Galaxy Ingolstadt das Gewinnspiel 'Der Radio Galaxy Traumbusen'."

Radio Galaxy Traumbusen: Bayerns unmoralischstes Gewinnspiel

Das mag zwar einigermaßen peinlich sein, könnte Radio Galaxy aber vor einer noch viel größeren Peinlichkeit bewahrt haben. Denn inzwischen ermittelte auch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) als rechtliche Trägerschaft des Senders in der Angelegenheit. BLM-Sprecher Wolfgang Flieger erklärte beim Branchenportal Radioszene: "Möglicherweise liegt eine Entwicklungsbeeinträchtigung vor, in dem Sinne, dass die Botschaft ein restriktives Schönheitsideal propagiert, für das gerade die Zielgruppe eines Jugendsenders empfänglich ist. Wir müssen das weiter überprüfen, vor allem auch was das Zusammenspiel zwischen on air und online angeht."

Die Ermittlungen dürften mit der Einstellung der Aktion enden, Radio Galaxy bleibt also vermutlich erspart, von der BLM als sexistisch gebrandmarkt zu werden. Und vielleicht überlegen Radiosender ja künftig zweimal, bevor sie für ein bisschen Quote alle moralischen Grundsätze über Bord werfen.

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