Rebellen-Ultimatum abgelaufen: War da was in Garmisch?

MÜNCHEN/GARMISCH-PARTENKIRCHEN - War das Bauern-Ultimatum gegen Olympia 2018 nur heiße Luft? Am Mittwoch ist es abgelaufen – bewirkt hat es aber bisher nichts. Die Staatskanzlei ließ sich durch die Drohung von 59 Landwirten nicht zu einer Abkehr von der Olympia-Bewerbung zwingen.
59 Grundstücksbesitzer in Garmisch-Partenkirchen hatten über ihren Anwalt Ludwig Seitz einen Rückzieher bei der Bewerbung gefordert. Andernfalls werde das Internationale Olympische Komitee (IOC) darüber informiert, dass die Grundstücksfrage in Garmisch alles andere als zufriedenstellend geklärt sei.
Das „Bid Book“, die offiziellen Bewerbungsunterlagen, ist gerade im Druck. „Wir werden es wie geplant an das IOC verschicken“, erklärte eine Sprecherin der Bewerbungsgesellschaft gestern. Die Einsendefrist endet am 11. Januar, Ende Februar soll dann eine IOC-Delegation die potenziellen 2018er Spielstätten in Augenschein nehmen.
Die 59 Landwirte sind aber nach wie vor finster entschlossen, ihre Position durchzusetzen. Anwalt Seitz: „Diese nicht verhandelbare, bedingungslose Ablehnung werden wir, wie angekündigt, demnächst dem IOC mitteilen und zwar klipp und klar, ohne Wenn und Aber.“
In der Staatskanzlei hat man diese Drohung zwar zur Kenntnis genommen. Ihr Chef Siegfried Schneider (CSU) setzt aber trotzdem auf weitere Verhandlungen. Schneider sei jederzeit bereit, erneut mit den Gründstückseigentümern und anderen Verantwortlichen zu reden, sagte sein Sprecher.
Ohnehin gibt es nach Ansicht der Bewerbungsgesellschaft für die meisten Grundstücke der Spiele-Gegner Alternativen. Das ursprüngliche Konzept ließe sich dann zwar nicht mehr durchziehen. Aber die Bewerbung wäre nicht gefährdet.
Ein echter Knackpunkt ist allerdings nach wie vor der Zieleinlauf der Kandahar-Abfahrt: Ohne den geht’s einfach nicht. Grundbesitzer Max Buchwieser ist zwar nach anfänglicher Weigerung inzwischen zumindest in Sachen Ski-WM 2011 verhandlungswillig (AZ berichtete). Aber definitiv nicht für die Olympischen Spiele.
Eine Enteignung, wie sie die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen mit einer „vorzeitigen Besitzeinweisung“ in die Wege geleitet hatte, ist für Ludwig Seitz für ein „temporäres Ereignis schlicht undenkbar“. Er beruft sich dabei auf eine angebliche Zusicherung von Staatsminister Schneiders, dass für Olympia 2018 kein Grund gegen den Willen seines Besitzers enteignet werde. ber