Razzia bei Waffennarr: Hat Granate Gesäß verletzt?

Als die Polizei das Haus eines Waffennarrs stürmt, verteidigt er sich mit einer Lanze – und seine Ehefrau erleidet eine Fleischwunde am Po. Wodurch, ist unklar. Jetzt will sie 100.000 Euro.
WALLESHAUSEN/MÜNCHEN Ein dramatischer Einsatz: Das Sondereinsatzkommando stürmt ein Haus in Walleshausen (Kreis Landsberg). Ein Waffennarr wird festgenommen, die Polizei stellt ein großes Arsenal inklusive Sturmgewehr und Granaten bei ihm sicher. Der Mann wehrt sich mit einer Lanze. Der Fall, der sich am 26. November 2009 abspielte, bekommt jetzt ein juristisches Nachspiel.
Es geht um die Ehefrau des polizeibekannten Waffennarrs, die auf der Couch sitzt, als das Haus gestürmt wird. Die Explosion einer Blendgranate soll die 55-jährige Christine W. schwer am Po verletzt haben. Sie will Schmerzensgeld vom Freistaat – 100000 Euro. Ihr Anwalt Marcus Becker hat das Innenministerium angeschrieben und dringt auf eine außergerichtliche Einigung.
Von Seiten der Polizei werde die Version vertreten, die Frau habe sich an einer Glasscherbe verletzt, berichtet Becker. „Das können die Ärzte so nicht erkennen. Der Grund der Verletzung wird wohl gutachterlich geklärt werden müssen.”
Auf drei Seiten hat Christine W. den Einsatz geschildert - unter anderem sei sie in den Würgegriff genommen worden. Ihre Bitte nach einem Arzt hätten die Einsatzkräften ignoriert. Die Wunde am Po war 23 Quadratzentimeter große und sechs Zentimeter tiefe. „Sie hat bis heute Schwierigkeiten beim sitzen und gehen”, behauptet ihr Anwalt. Inzwischen hat die 55-Jährige auch Strafanzeige gestellt,
Im Ministerium weiß man von der Schmerzensgeldforderung, braucht aber mehr Zeit, um die Vorwürfe zu klären, sagt Pressesprecher Peter Burghardt. Das werde man dem Anwalt auch mitteilen.
Josef W. wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu fünf Jahren Haft verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort besucht ihn seine Frau regelmäßig.