Rauchverbot: Es wird ein Kopf-an-Kopf-Rennen
MÜNCHEN - 48 Prozent für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, 49 Prozent dagegen: Laut einer aktuellen Umfrage ist der Ausgang des Nichtraucher-Volksentscheids in Bayern völlig offen. Am Sonntag fällt die Emtscheidung.
Noch fünf Tage bis zum Volksentscheid über ein absolutes Rauchverbot und der Ausgang ist völlig offen. Eine Umfrage von TNS Infratest, die das Aktionsbündnis „Bayern sagt Nein“ in Auftrag gegeben hat, sagt ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Befürwortern und Gegnern voraus.
Demnach wollen 48 Prozent mit Ja und somit für das absolute Rauchverbot stimmen. 49 Prozent sind für Nein. Damit wäre das absolute Rauchverbot in Bayern vom Tisch und die jetzige Regelung bliebe bestehen.
Im Endspurt zum Volksentscheid werden beide Lager nun um jede Stimme kämpfen. Die Infratest-Umfrage unter 973 Bayern zeigt auch, dass sich drei Viertel der Bevölkerung für den Volksentscheid interessieren. Jeder Zweite (52 Prozent) will demnach sicher zur Abstimmung gehen. 24 Prozent halten sich die Möglichkeit zumindest offen. Nicht teilnehmen wollen 22 Prozent der Bürger.
„Wir spüren eine seit Wochen wachsende Zustimmung von Bürgern, Gastronomen und Angestellten in gastronomischen Betrieben“, sagt Franz Bergmüller von „Bayern sagt Nein“. Er ist zuversichtlich, dass die Bayern sich gegen ein absolutes Rauchverbot aussprechen. Er glaubt aber auch, dass noch immer nicht alle Menschen wissen, worüber eigentlich abgestimmt wird . „Fragt man nach dem Inhalt des Volksentscheides, sprechen sich nur 24 Prozent der Befragten für eine Verschärfung des jetzigen Nichtraucherschutzes aus“, sagt Bergmüller. „52 Prozent sehen keine Notwendigkeit, etwas zu ändern.“ Dieser Eindruck treibt auch Angela Inselkammer von der Privatbrauerei Aying um: „Die Menschen sind zufrieden mit der jetzigen Situation.“
Unterdessen entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof, dass der Gesetzgeber allgemeine Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten aussprechen darf. Die Richter wiesen eine Popularklage gegen das derzeit geltende bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit zurück.va