Rauchmelderpflicht bis 2017

Sämtliche Wohnungen in Bayern müssen bis spätestens Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Für Neubauten soll die Pflicht ab sofort gelten.
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Bis 2017 sollen alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgetattet sein.
dpa Bis 2017 sollen alle Haushalte mit Rauchmeldern ausgetattet sein.

Sämtliche Wohnungen in Bayern müssen bis spätestens Ende 2017 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

München  –  Auf diese Übergangsfrist haben sich die Koalitionsfraktionen CSU und FDP verständigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dann in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchmelder angebracht sein muss. Für Neubauten soll die Pflicht sofort gelten.

„Rauchwarnmelder können Leben retten“, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag in München. Der Gesetzentwurf sollte noch am Abend formal in den Landtag eingebracht werden - allerdings ohne Debatte. Die CSU hatte sich bis ins Frühjahr hinein gegen eine gesetzliche Rauchmelderpflicht gesträubt, dann aber eingelenkt.

Die SPD fordert seit langem eine Rauchmelderpflicht. „Jährlich kommen in Deutschland 500 Menschen bei Bränden ums Leben, etwa 50 davon in Bayern“, teilte der Nürnberger SPD-Abgeordnete und gelernte Feuerwehrmann Stefan Schuster mit. „Mit einer Rauchmelderpflicht hätte diese erschreckende Zahl erheblich verringert werden können.“ Denn die meisten Brände ereigneten sich nachts und überraschten die Opfer im Schlaf.

 

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