Raubmord nach 19 Jahren geklärt?

Nürnberger (42) vor Gericht: Eine Hure wurde nach dem Sex erdrosselt. Die Genspur überführte den Täter.
von  Abendzeitung
Jürgen H. (42) muss sich wegen Raubmordes verantworten.
Jürgen H. (42) muss sich wegen Raubmordes verantworten. © dpa

Nürnberger (42) vor Gericht: Eine Prostituierte wurde nach dem Sex erdrosselt. Die Genspur überführte den Täter.

NÜRNBERG/REGENSBURG Fast 19 Jahre nach einem brutalen Raubmord an einer Prostituierte steht der mutmaßliche Täter jetzt vor dem Regensburger Landgericht. Jürgen H. (42) lebte unbehelligt in Nürnberg, ehe eine DNA-Probe ihn überführte. Er soll laut Anklage im September 1990 die 35-jährige Frau erwürgt haben, um ihr 400 bis 500 Mark Bargeld zu stehlen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen heimtückischen Mord aus Habgier vor. Der mehrfach vorbestrafte Mann schwieg zu Beginn des Prozesses, bei der Kripo hat er das Verbrechen gestanden.

Jürgen H.s Verteidiger Michael Haizmann will allerdings erreichen, dass mehrere Polizei-Vernehmungen wegen angeblicher Ermittlungsfehler in dem Prozess nicht verwendet werden dürfen. Der Rechtsanwalt bemängelt, dass sein Mandant damals zunächst als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen worden sei. Später seien die Verhöre dann fortgesetzt worden, obwohl der Nürnberger sich nur noch mit einem Anwalt an seiner Seite habe äußern wollen.

Urteil frühestens im Juli

Die Regensburger Kripo hatte den ungelösten Mordfall im letzten Jahr noch einmal aufgerollt. An zwei am Tatort sichergestellten Zigarettenkippen und einem Bettlaken wurden dabei Genspuren des 42-Jährigen entdeckt. Die Fingerabdrücke des Täters waren im Appartement der Prostituierte auch an einem Trinkglas. Die Ermittler kamen dann auf Jürgen H., weil dessen genetischer Fingerabdruck wegen eines Einbruchs beim LKA gespeichert war. Der in Cham aufgewachsene Mann wurde schließlich in Nürnberg festgenommen.

Laut Anklage hatte H. zunächst Sex mit der Prostituierte. Dann soll er der 35- Jährigen eine Messingvase über den Kopf geschlagen und ihr ein Messer in den Rücken gerammt. Anschließend habe er das schwer verletzte Opfer mit den Händen und einem Gürtel erwürgt und nahm das in einer Dose in der Küche versteckte Geld an sich.

Für den Prozess sind mindestens drei weitere Verhandlungstage eingeplant, das Urteil wird frühestens im Juli verkündet. Da der Verteidiger erst kurz vor dem Gerichtstermin das psychiatrische Gutachten über seinen Mandanten erhalten hat, will die Strafkammer dem Rechtsanwalt bis Mitte Juni Zeit zur Einarbeitung geben.

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