Raubmord an Rentner landet noch einmal vor Gericht

Bayreuth (dpa/lby) - Der Raubmord an einem Rentner in Bayreuth wird noch einmal verhandelt. Das dortige Landgericht hatte einen Angeklagten im Juli 2018 für die Tat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
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Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild
dpa Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/Archivbild

Bayreuth (dpa/lby) - Der Raubmord an einem Rentner in Bayreuth wird noch einmal verhandelt. Das dortige Landgericht hatte einen Angeklagten im Juli 2018 für die Tat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil nun jedoch aufgehoben, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Die Strafkammer habe den Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht tragfähig festgestellt. Diesen habe die Kammer aus dem Ablauf der Tat hergeleitet - beim genauen Ablauf der Geschehnisse gebe es aber noch offene Fragen. Wann der Fall wieder vor dem Landgericht verhandelt wird, steht noch nicht fest. Das Urteil gegen einen zweiten Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls ist rechtskräftig.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass zwei Männer sich im April 2017 unter einem Vorwand Zutritt zum Haus des 88-jährigen Opfers verschafft hatten, um Wertgegenstände zu stehlen. Die Richter sahen einen der beiden Männer mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit als Mörder: Er habe dem Rentner schwere Verletzungen zugefügt, an denen das Opfer wenig später starb.

Wie das Landgericht nun mitteilte, hat die Strafkammer aus Sicht des BGH zwar belegt, dass der Angeklagte das Opfer auf den Kopf geschlagen hatte, der Rentner eine Treppe hinunterstürzte und sich dabei tödlich verletzte. Wo genau der Mann die Schläge ausführte und ob das Opfer deswegen die Treppe hinabfiel, sei jedoch nicht zweifelsfrei belegt worden. Davon hänge aber der Tötungsvorsatz ab.

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