Rasenmäher-Mann verliert vier Finger & verklagt den Monteur!
Vor dem Nürnberger Oberlandesgericht fordert der Unternehmer 200.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil er seit dem Unfall behindert ist – das Gericht sieht 50 Prozent Mitschuld
NÜRNBERG Der Unternehmer Jürgen N. (54) verlor fast alle Finger seiner linken Hand beim Unfall mit seinem Rasenmäher. Jetzt verklagte er den Baumarkt und dessen Mechaniker, der das Gerät gerade repariert hatte, vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG). Er will Schmerzensgeld und Entschädigung in Höhe von über 200.000 Euro.
Der Chef einer Werbeagentur konzipiert Entwürfe für Kunden am Bildschirm. „Jetzt brauche ich doppelt soviel Zeit wie sonst dazu“, erklärte Jürgen N. am Mittwoch. Als Linkshänder tue er sich besonders schwer mit der Verstümmelung: Der Zeigefinger ist ganz weg, Daumen-, Mittel- und Ringfinger sind gekappt. Nur der kleine Finger ist noch heil.
In erster Instanz hatte das Landgericht, gestützt auf ein Gutachten, einen Reparaturfehler angenommen. Doch der Kläger habe 50 Prozent Mitschuld. Gegen dieses Urteil gingen beide Seiten in Berufung. Denn die Beklagten wiesen jede Schuld von sich. Und so traf man sich am Oberlandesgericht wieder.
Mit der linken Hand griff er in den gut gefüllten Grasfangkorb
Es war ein schöner Sommer-Samstag, als der schreckliche Unfall passierte: Jürgen N. holte mittags seinen Rasenmäher vom Baumarkt ab. Kupplung samt Bremsseilzug waren ausgewechselt, die Messer geschärft worden. Zwei Stunden später stutzte der Kaufmann das Gras auf seinem 5000-Quadratmeter-Grundstück bei Hersbruck. „Ich hab mit dem Gerät gut 1000 Mal in fünf Jahren gemäht und nie ist etwas passiert“, sagte er.
Als die Maschine blockierte, betätigte er den Bremshebel. Mit der linken Hand griff er in den gut gefüllten Grasfangkorb, schob das Geschnittene weg und geriet in noch rotierende Messer. „Das Gras hat das Messer verdeckt, ich konne nicht sehen, ob die Messer sich bewegten“, sagte er.
Warum hatte der Seilzug nicht reagiert und die Messer gestoppt? Er war gequetscht worden, weil er nicht in der Führungsöse steckte, wie ein Gutachter feststellte. Aber wann hatte er sich gelockert? Hatte man es bei der Reparatur übersehen, löste sich das Seil beim Rücktransport des Mähers nach Hause, weil die Griffe zurückgeklappt wurden oder später im Polizeiwagen auf dem Weg zur Inspektion? Es sei eher wahrscheinlich, dass es beim Unfall eingeklemmt war, so der Gutachter.
Eine Mitschuld des Klägers bestehe auf jeden Fall, erklärte Richter Ewald Behrschmidt. Und riet den Parteien zu einem Vergleich. Doch die Vorstellungen liegen weit auseinander. Jürgen N. will mindestens 75.000 Euro, die Versicherung der Beklagten will bislang nur 20.000 Euro zahlen. Der Prozess geht weiter. cis
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