Rapper-Streit Bushido/Fler vor Gericht: Kinder sind tabu

Etappensieg für Bushido im bizarren Dauerstreit mit seinem Berliner Rivalen: Der Rapper Fler muss nach einer Gerichtsentscheidung den Text seines Songs "Noname" ändern, in dem er gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder des Paares austeilt.
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Das Amtsgericht, Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Das Amtsgericht, Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Etappensieg für Bushido im bizarren Dauerstreit mit seinem Berliner Rivalen: Der Rapper Fler muss nach einer Gerichtsentscheidung den Text seines Songs "Noname" ändern, in dem er gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder des Paares austeilt.

Das Landgericht München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit Anna-Maria Ferchichi. Auch dass stattdessen der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen.

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den Berliner Rappern, der szeneüblich über Songtexte ausgetragen wird, in denen sie sich gegenseitig beleidigen. Zuletzt rappte Bushido im Song "Renegade" über Fler, dieser habe eine Karotte im Anus stecken - worauf dieser mit dem Lied "Noname" reagierte, das er nach der Gerichtsentscheidung nun ändern muss.

Die Kinder der Ferchichis - der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt - haben damit laut Gericht aber nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch "Noname" in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt. Ihre Mutter allerdings müsse beleidigende und unwahre Zeilen über sich hinnehmen. Sie hatte sich laut Gericht auf Instagram in den Streit eingemischt und ihrerseits Fler beschimpft.

Der bislang nur im Internet veröffentlichte Track "Noname" müsse nun offline genommen und die Textstellen abgeändert werden, sagte Flers Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser. Ferchichis Anwältin Eva Frauenschuh erklärte, sie wolle eine Berufung gegen die Entscheidung prüfen.

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